Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Schkeuditz Öffentliche Auslegung

Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (Neuaufstellung 2026) der Großen Kreisstadt Schkeuditz

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 28.09.2026 bis 30.10.2026
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Planzeichnung

Das aktuelle Einzelhandels- und Zentrenkonzept (EZK) der Stadt Schkeuditz aus dem Jahr 2018 und vom Stadtrat 2019 als städtebauliches Entwicklungskonzept beschlossen, dient als wichtiger Handlungsleitfaden für Stadtrat und Verwaltung.

Das Einzelhandelskonzept der Stadt Schkeuditz soll an die aktuellen Entwicklungen im Einzelhandel angepasst werden. Grundlage der Fortschreibung ist eine aktuelle Untersuchung der Angebots- und Nachfragesituation. Ziel ist eine klare Funktionsteilung der Standort, die eine städtebaulich verträgliche und zukunftsfähige Einzelhandelsentwicklung ermöglicht. Gleichzeitig soll das Konzept als transparente und rechtssichere Entscheidungsgrundlage für die Stadt und künftige Investitionen dienen.

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 03.09.2026 den Entwurf der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Schkeuditz (Neuaufstellung 2026) in der vorliegenden Fassung vom Juli 2026 gebilligt und die Veröffentlichung nach § 4a Abs. 2 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. In der Zeit vom

                                                             28.09.2026 bis 30.10.2026

ist der Entwurf zur allgemeinen Information im Internet unter www.schkeuditz.de > Stadt & Bürgerservice > Verwaltung > Stadtentwicklung > Entwicklungskonzepte sowie im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar. Zusätzlich werden die Unterlagen in der Stadtverwaltung Schkeuditz, Stabsstelle Stadtentwicklung/ Liegenschaften / Wirtschaft und Tourismus, Amtsgasse 11 in 04435 Schkeuditz (2. OG, Raum 2.01) während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Bitte vereinbaren Sie vor einem persönlichen Kontakt einen Termin per Telefon (034204 88-1702) oder E-Mail (stadtentwicklung@schkeuditz.de).

Währender der Dauer der Veröffentlichungsfrist besteht Gelegenheit, Stellungnahmen abzugeben.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an stadtentwicklung@schkeuditz.de übermittelt werden. Sie können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden.

Sofern Sie eine schriftliche Stellungnahme in Papierform abgeben, richten Sie diese bitte an Stadtverwaltung Schkeuditz, Sachgebiet Stadtentwicklung, Rathausplatz 3, 04435 Schkeuditz.

Kontakt

Stadtverwaltung Schkeuditz

Stabsstelle Stadtentwicklung / Liegenschaften / Wirtschaft und Tourismus

Amtsgasse 11

04435 Schkeuditz

Stadtentwicklerin Anika Jankowski

Telefon 034204 - 88 1702

E-Mail: stadtentwicklung@schkeuditz.de

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