Bebauungsplan Stadt Stolpen Erneute Beteiligung

2. Entwurf Bebauungsplan "Alte Napoleonstraße" der Stadt Stolpen

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 05.10.2026 bis 06.11.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der 1. Entwurf des Bebauungsplanes „Alte Napoleonstraße“ lag im Zeitraum vom 06.03.2026 bis einschließlich 10.04.2026 öffentlich aus. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum 1. Entwurf des Bebauungsplanes „Alte Napoleonstraße“ wurden im Landesportal die umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes veröffentlicht.

Aufgrund der während der ersten Offenlage eingegangenen Stellungnahmen enthält der 2. Entwurf gegenüber dem 1. Entwurf Änderungen, insbesondere im Bereich der Grünordnung mit der Festsetzung von Kompensationsmaßnahmen auf privaten Flächen der Flurstücke 1744, 1746, 1748, 1751 und 1756/3 der Gemarkung Langenwolmsdorf sowie der Aufhebung einer gebietsbezogenen Nutzungsbeschränkung im Sondergebiet SO 1. Diese Änderungen sind in den Planunterlagen farbig gekennzeichnet. Da die Änderungen nicht lediglich klarstellende Bedeutung haben und zu einer erstmaligen oder stärkeren Berührung von Belangen führen, ist gem. § 4a Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.

Der Stadtrat der Stadt Stolpen hat in seiner Sitzung am 1. September 2026 dem überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes „Alte Napoleonstraße“ mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 31. Dezember 2025, zuletzt geändert am 31.07.2026 sowie den dazugehörigen Gutachten und Anlagen zugestimmt. Der Stadtrat der Stadt Stolpen hat gem. § 4a Abs. 3 BauGB die erneute Offenlage zum Entwurf des Bebauungsplanes zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange beschlossen.

Ziel des Bebauungsplanes „Alte Napoleonstraße“ bleibt weiterhin die städtebauliche Neuordnung des südlichen Ortseinganges der Stadt Stolpen, insbesondere im Bereich des Bahnhofsareals, sowie die Schaffung einer nachhaltigen, konfliktarmen und zukunftsorientierten Nutzung der Flächen. Hierzu sollen gewerblich geprägte Strukturen geordnet weiterentwickelt, Entwicklungsmöglichkeiten für bestehende Betriebe gesichert und die langfristige, umweltgerechte Nutzung der vorhandenen Tierhaltungsanlage durch die Ausweisung eines Gewerbegebietes und zweier Sondergebiete mit der Zweckbestimmung „Tierhaltung“ planungsrechtlich abgesichert werden.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird durch die Bahnstrecke Pirna–Sebnitz in einen nördlichen und einen südlichen Teil gegliedert. Nördlich der Bahnanlagen befinden sich gewerblich genutzte Flächen, Obstbauflächen sowie das teilweise brachliegende Bahnhofsareal, während südlich der Bahnstrecke die bestehende Tierhaltungsanlage mit zugehöriger Güllehaltung sowie angrenzende Grün- und Gewässerstrukturen liegen. Das Plangebiet ist überwiegend von landwirtschaftlich genutzten Flächen sowie von Wohn- und Mischstrukturen der Ortsteile Stolpen und Langenwolmsdorf umgeben. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Alte Napoleonstraße“ umfasst auf einer Größe von ca. 8 ha die Flurstücke der Gemarkung Langenwolmsdorf 1744, 1745, 1746, 1748, 1751 und 1756/3 (vollständig) sowie 1553/1, 1553/2, 1593/29, 1747, 1756/2, 1759/3 und 1759/8 (teilweise).

Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes „Alte Napoleonstraße“, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht in der Fassung vom 31. Dezember 2025, zuletzt geändert am 31.07.2026 steht über das zentrale Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen (http://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/stolpen/startseite) sowie auf der Internetseite der Stadt Stolpen (http://www.stolpen.de/alle-nachrichten) zur Einsichtnahme zur Verfügung:

vom 05.10.2026 bis einschließlich 06.11.2026

Zusätzlich liegen die Planunterlagen innerhalb des genannten Zeitraumes zu jedermanns Einsicht und Erörterung im Bauamt der Stadtverwaltung Stolpen, Markt 1, 01833 Stolpen, während der folgenden Dienstzeiten öffentlich aus.

Dienstag           9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Donnerstag       9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag               9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Während des Beteiligungszeitraumes können Stellungnahmen zum 2. Entwurf des Bebauungsplanes „Alte Napoleonstraße“ in Bezug auf die Änderungen und Ergänzungen und ihre möglichen Auswirkungen abgegeben werden. Die Änderungen und Ergänzungen gegenüber der Fassung des 1. Entwurfes sind farblich gekennzeichnet. Die Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an stadt@stolpen.de, bei Bedarf auch postalisch oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Stolpen, abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Fassung des Satzungsbeschlusses über den Bebauungsplan „Alte Napoleonstraße“ unberücksichtigt bleiben können.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Umweltbericht 2. Entwurf mit der Bestandsbeschreibung der Schutzgüter und Bewertung der Umweltauswirkungen (Boden; Fläche, Wasser; Flora, Fauna, biologische Vielfalt, inkl. Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung; Mensch, insbesondere menschliche Gesundheit; Klima, Luft, Landschaft, Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter),
  • Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung mit Grünordnung und der Bewertung der Eingriffe und der Beschreibung von Kompensationsmaßnahmen,
  • Artenschutzfachbeitrag mit der Bewertung der Eingriffe und der Darstellung von Vermeidungs-, Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen,
  • Schalltechnische Untersuchung zum Verkehrslärm und Außenlärm mit Ermittlung und Darstellung der relevanten Immissionsorte sowie Immissionswerte sowie Maßnahmen zum Schallschutz sowie
  • Gutachten zur Luftreinhaltung mit Ausbreitungsrechnungen für Geruch, Staub, Bioaerosole, Ammoniak und Stickstoff.

Aus der Beteiligung zum Vorentwurf Bebauungslanes „Alte Napoloenstraße“ liegen bereits folgende nach Einschätzung der Stadt Stolpen wesentlichen umweltbezogene Stellungnahmen vor:

  • Stellungnahme Landesdirektion Sachsen
  • Stellungnahme Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
  • Stellungnahme Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
  • Stellungnahme Wasser- und Abwasserzweckverband „Mittlere Wesenitz“
  • Stellungnahme BUND LV Sachsen e.V

Aus der Beteiligung zum 1. Entwurf des Bebauungslanes „Alte Napoloenstraße“ liegen bereits folgende nach Einschätzung der Stadt Stolpen wesentlichen umweltbezogene Stellungnahmen vor:

  • Stellungnahme Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
  • Stellungnahme Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge
  • Stellungnahme Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
  • Stellungnahme BUND LV Sachsen e.V

Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) zustimmen. Diese Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zur Erfüllung gesetzlicher Dokumentationspflichten sowie zur Information der Beteiligten über das Ergebnis der Abwägung verwendet. Sofern eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgegeben wird, kann keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erfolgen.

Hirdina

Bürgermeister

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Bauamtsleiter 

Herr Rutscher

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Wir nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ernst. Ihre personenbezogenen Daten werden bei der Stadtverwaltung Stolpen unter Beachtung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes (SächsDSDG) sowie unterschiedlicher fachspezifischer Gesetze für vielfältige Aufgaben verarbeitet und bereitgehalten. Außerdem gibt es Fälle, in denen wir Ihre Daten aufgrund Ihrer Einwilligung verarbeiten.

Weitergehende Informationen erhalten Sie von den jeweils fachlich zuständigen Ämtern innerhalb der Stadtverwaltung Stolpen.

Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann.

Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen kann sich der Betroffene an einen unserer Sachbearbeiter wenden. Unser Sachbearbeiter klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte.

  1. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung

Art. 6 I lit. a DSGVO dient der Stadtverwaltung Stolpen als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Die betroffene Person hat das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei Sie sind, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für eine Lieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. b DSGVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zur unseren Produkten oder Leistungen.

Unterliegt die Stadtverwaltung Stolpen einer rechtlichen Verpflichtung durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. c DSGVO.

In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Besucher in unseren Einrichtungen verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. d DSGVO beruhen.

Außerdem kann die Verarbeitung von personenbezogenen Daten für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich sein, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die der Stadtverwaltung Stolpen übertragen wurde. Diese Verarbeitungstätigkeiten erfolgen dann auf Grundlage Art. 6 I lit. e DSGVO.

Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 I lit. f DSGVO beruhen.

Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses der Stadtverwaltung Stolpen oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen.

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In der Regel werden personenbezogene Daten, die Sie uns zu Ihrer Person mitteilen, nur durch die Stadtverwaltung verarbeitet. Zur Erfüllung unserer Aufgaben und Pflichten kann es aber erforderlich sein, dass wir die zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten gegenüber natürlichen und juristischen Personen, Behörden, Einrichtungen oder anderen Stellen gegenüber offenlegen bzw. weitergeben.

Für weitergehende, einzelfallbezogene Informationen können Sie sich an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt Sie einzelfallbezogen darüber auf an wen die Daten weitergegeben werden.

  1. Speicherdauer

Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.

  1. Rechte der betroffenen Person

Als Betroffener bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten haben Sie nach der DS-GVO verschiedene Rechte, die sich insbesondere aus Art. 15 bis 18, 21 DS-GVO ergeben:

    1. Recht auf Auskunft:

Sie können Auskunft gem. Art. 15 DS-GVO über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Bitte beachten Sie, dass Ihr Auskunftsrecht unter bestimmten Umständen gemäß den gesetzlichen Vorschriften eingeschränkt sein kann.

    1. Recht auf Berichtigung:

Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie nach Art. 16 DS-GVO eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.

    1. Recht auf Löschung:

Sie können unter den Bedingungen des Art. 17 DS-GVO die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden.

    1. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung:

Sie haben im Rahmen der Vorgaben des Art. 18 DS-GVO das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen.

    1. Recht auf Widerspruch:

Sie haben nach Art. 21 DS-GVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht immer nachkommen, z. B. wenn uns Rechtsvorschriften im Rahmen unserer amtlichen Aufgabenerfüllung zur Verarbeitung verpflichten.

    1. Recht auf Beschwerde:

Sie haben nach Art. 77 DS-GVO außerdem das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.

Aufsichtsbehörde ist:

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte

Devrientstraße 5

01067 Dresden.

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