Innenbereichssatzung Stadt Großenhain Öffentliche Auslegung

Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Kleinthiemig“

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 07.10.2026 bis 09.11.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Lageplan

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Kleinthiemig“

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Großenhain hat in seiner Sitzung am 02.09.2026 mit Beschluss-Nr. BV 52/2026 SR den Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Kleinthiemig“ in der Fassung vom 10.07.2026, bestehend aus der Planzeichnung, den Textlichen Festsetzungen sowie der Begründung inkl. Anlage gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Die Satzung wird gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt.

Ziel des Aufstellungsverfahrens im Ortsteil Kleinthiemig ist es, sowohl für die Bevölkerung als auch die Verwaltung eine deklaratorische Klarstellung zu schaffen und die Zuordnung von Grundstücken bzw. Grundstücksteilen zum Innen- oder Außenbereich zu schärfen. Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches der Satzung sind in der Planzeichnung in der Fassung vom 10.07.2026 zeichnerisch dargestellt.

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der gebilligte Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Kleinthiemig“ einschließlich der Textlichen Festsetzungen sowie Begründung in der Zeit vom

07. Oktober 2026 bis einschließlich 09. November 2026

in der Stadtverwaltung Großenhain, Geschäftsbereich Bau, 2. Obergeschoss, Hauptmarkt 1, 01558 Großenhain während der

Dienstzeiten:

Montag:                 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag:               09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch:               09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag:          09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag:                  09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraumes gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch über

die Internetseite der Stadt Großenhain unter https://www.grossenhain.de/  in der Rubrik "Stadt – Aktuelles aus dem Rathaus – Amtliche Bekanntmachungen" sowie auf dem Beteiligungsportal der Großen Kreisstadt Großenhain unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/grossenhain/startseite eingesehen werden.

Folgende Planungsunterlagen liegen öffentlich aus:

  • Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Kleinthiemig“, Planzeichnung in der Fassung vom 10.07.2026;
  • Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Kleinthiemig“, Festsetzungen und Begründung inkl. Anlage zur Begründung in der Fassung vom 10.07.2026.

Während der öffentlichen Auslegung kann sich jedermann über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informieren sowie Bedenken und Anregungen zum Entwurf der Ergänzungssatzung über das Beteiligungsportal, schriftlich auf dem Postweg oder zur Niederschrift bei o. g. Dienststelle vorbringen. Stellungnahmen können auch per E-Mail abgegeben werden, an stadtverwaltung@grossenhain.de. Da das Ergebnis der Abwägung zu den Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die gut lesbare Angabe des Namens und der vollen Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Die Große Kreisstadt Großenhain weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin:

Nach § 4a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.

Großenhain, den 30.09.2026

Dr. Sven Mißbach

Oberbürgermeister

Kontakt

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Stadtverwaltung Großenhain

Geschäftsbereich Bau/SG Planung und Bauverwaltung

Hauptmarkt 1

01558 Großenhain

Tel.: +49 (0) 3522 304-247

E-Mail: bauverwaltung@grossenhain.de

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