Bekanntmachung über die Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Altes Lager Nord“
Der Stadtrat Königsbrück hat in seiner Sitzung am 08.09.2026 den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Altes Lager-Nord“ in der Fassung vom 08.09.2026, bestehend aus der Planzeichnung, den Textlichen Festsetzungen und der Begründung gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Das Plangebiet befindet sich in Königsbrück und umfasst die Flurstücke TF v. 564/5, TF v. 566, 663, TF v. 664/2, 664/12, TF v. 661/1, TF v. 661/2, TF v. 664/3, 556/3, 556/2 der Gemarkung Königsbrück und TF v. 43/1, TF v. 43/13, TF v. 43k, TF v. 43i, TF v. 43b, TF v. 38, 37, TF v. 39 der Gemarkung Stenz.
Die Änderung des Bebauungsplanes wird im Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Nach § 13a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 abgesehen.
Die Unterlagen zum Planentwurf mit Begründung liegen in der Zeit vom 07.10.2026 bis einschließlich 11.11.2026 während der Sprechzeiten im Rathaus der Stadt Königsbrück, Zimmer 111, in 01936 Königsbrück, Markt 20, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Sprechzeiten: Dienstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Die gesamten Planunterlagen können parallel dazu innerhalb des genannten Zeitraumes auch im Internet auf der Seite der Stadt Königsbrück unter
https://www.koenigsbrueck.de/bekanntmachungen/index.php und über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift bei der Stadt Königsbrück vorgebracht werden.
Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Königsbrück, 07.10.2026 Heiko Driesnack, Bürgermeister
Stadt Königsbrück
Finanz- und Buaverwaltung
Frau Kiesewalter
Markt 20
01936 Königsbrück
Tel.: 035795/38839