Bebauungsplan Stadt Dommitzsch Frühzeitige Beteiligung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sonderbaufläche Photovoltaik-Freiflächenanlage „Solarpark Elsnig II“

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 01.10.2026 bis 02.11.2026
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Planzeichnung

B e k a n n t m a c h u n g

Vollzug des Baugesetzbuches -BauGB-

  • Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sonderbaufläche Photovoltaik-Freiflächenanlage „Solarpark Elsnig II“

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Die Firma Anumar beabsichtigt auf den Flurstücken 102/12, 72/2, 72/3 Gmrk: Neiden Flur 1

eine Photovoltaik-Freiflächenanlage zu errichten. Das geplante Areal umfasst eine Fläche von insg. 24,8 ha. Die Anlage befindet sich im südlichen Gemeindegebiet von Elsnig westlich und nördlich des Gewerbegebiets am Österreicher.

In seiner Sitzung am 19.08.2025 hat der Gemeinderat beschlossen, einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen.

Der Vorentwurf zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Elsnig II“ in der Fassung vom 24.08.2026 wird hiermit bekanntgemacht.

Mit dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Photovoltaik-Freiflächenanlage „Solarpark Elsnig II“ schafft die Gemeinde Elsnig die planungsrechtliche Voraussetzung zur Errichtung einer Photovoltaik-Anlage.

Der Umgriff des Bebauungsplans ist in nachfolgender Grafik mittels roter Linie gekennzeichnet.

Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Begründung und Umweltbericht in der jeweiligen Fassung vom 24.08.2026, werden gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom

01.Oktober 2026 bis 02.November 2026

auf der Internetseite der Gemeinde Elsnig unter https://www.elsnig.com sowie auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseit Zur Einsichtnahme eingestellt.

Zusätzlich liegen die genannten Unterlagen für die Öffentlichkeit im gleichen Zeitraum in der Stadtverwaltung Dommitzsch-Bauamt, August-Bebel-Straße 19 in 04880 Dommitzsch zu

folgenden Zeiten öffentlich aus:

Montag von                09.00 Uhr -12.0 Uhr

Dienstag von              09.00 Uhr – 12 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr

Mittwoch                     geschlossen

Donnerstag von          09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr -16.00 Uhr

Freitag von                 09.00 Uhr – 12.00 Uhr.

Während der Auslegungsfrist wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben und es können von jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf schriftlich oder währende der zuvor genannten Zeiten zur Niederschrift abgegeben oder an die Adresse beate.sonntag@stadt-dommitzsch.de gesendet werden. Nicht fristgerechte abgegebene Stellungnahmen bleiben unberücksichtigt.

In der Zeit von 27.08.2026 - 28.09.2026 findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB statt.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem SachsDSchG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren" das ebenfalls mit den Auslegungsunterlagen eingesehen werden kann.

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