Bebauungsplan Stadt Strehla Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Bungalowsiedlung Am Nixstein

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 02.10.2026 bis 06.11.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung
über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Vorentwurf des Bebauungsplanes der Stadt Strehla »Bungalowsiedlung Am Nixstein«

Der Stadtrat der Stadt Strehla hat in öffentlicher Sitzung am 08.09.2026 den Vorentwurf des Bebauungsplanes der Stadt Strehla »Bungalowsiedlung Am Nixstein«, bestehend aus der Planzeichnung mit Planzeichenerklärung und textlichen Festsetzungen sowie der Begründung mit Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 17.08.2026, gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung bestimmt.

Kurzbeschreibung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung:
Mit dem Bebauungsplan der Stadt Strehla »Bungalowsiedlung Am Nixstein« soll ein ordnender städtebaulicher Rahmen im Gebiet geschaffen und damit die bestehende Bungalowsiedlung dauerhaft für die Nutzung als Wochenendhausgebiet planungsrechtlich gesichert werden. Für die Nutzenden im Gebiet entsteht mit dem Bebauungsplan Planungssicherheit.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes wird in der Zeit vom 
2. Oktober 2026 bis einschließlich 6. November 2026
veröffentlicht.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes der Stadt Strehla »Bungalowsiedlung Am Nixstein« wird gemäß § 3 Absatz 1 BauGB im Internet veröffentlicht. Zusätzlich werden die Unterlagen als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit in den Räumen der Stadtverwaltung Strehla zur Einsicht bereitgehalten.“

Im Internet können die Unterlagen auf dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen unter der Adresse https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/sachsen/startseite und auf der Homepage der Stadt Strehla unter der Adresse https://www.strehla.de eingesehen und abgerufen werden.

Als weitere Zugangsmöglichkeit liegen die Unterlagen bei der Stadtverwaltung Strehla, Bauamt, Zimmer 14, Markt 1, 01616 Strehla während der folgenden Dienstzeiten zur Einsichtnahme aus:

Montag:    09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 14:30 Uhr

Dienstag:    09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:45 Uhr

Mittwoch:    geschlossen

Donnerstag:    09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr

Freitag:    09:00 Uhr – 11:00 Uhr.

 
Während der Veröffentlichungsfrist besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. 

Die Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch per E-Mail an die Adresse post@strehla.de übermittelt werden. Bei Bedarf können diese aber auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Strehla, Markt 1, 01616 Strehla abgegeben werden.  

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.  
 
Gleichzeitig zur Beteiligung der Öffentlichkeit findet die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden statt.  

Datenschutz:  
Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit in o. g. Planaufstellung die erhobenen Einwendungen und darin mitgeteilten personenbezogenen Daten ausschließlich für das Planverfahren von der Stadtverwaltung Strehla, Markt 1, 01616 Strehla gespeichert und verarbeitet werden. 

Die persönlichen Daten werden benötigt, um den Umfang der Betroffenheit beurteilen zu können. Sie werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Die Daten können an die Vorhabenträger und an das planbearbeitende Ingenieurbüro zur Auswertung der Stellungnahmen weitergegeben werden. Insoweit handelt es sich um eine erforderliche und somit rechtmäßige Verarbeitung aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO), an der darüber hinaus ein berechtigtes Interesse gemäß Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. f DSGVO besteht. Die Vorhabenträger und das planbearbeitende Ingenieurbüro sind zur Einhaltung der DSGVO verpflichtet. 

Auf Verlangen des Einwenders können dessen Name und Anschrift unkenntlich gemacht werden, wenn diese Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens nicht erforderlich sind.

Werden personenbezogene Daten verarbeitet, so hat der Betroffene das Recht, Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht ihm ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so kann die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangt sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt werden (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO).  


15. September 2026

Jörg Jeromin  
Bürgermeister 
 

Kontakt

Herr Hagen Nickol, Baumtsleiter, Tel.: 03526495924

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Bebauungsplanverfahren

Datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für abgegebene Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen.

Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter

Verantwortlicher gemäß der EU-Datenschutzgrundverordnung ist die Stadt Strehla, Markt 1, 01616 Strehla mit dem vertretungsberechtigten Bürgermeister Herrn Jörg Jeromin. Datenschutzbeauftragter des Verantwortlichen ist Herr Jürgen Hähnel (extern über die DEKRA Automobil GmbH, Torgauer Str. 235, 04347 Leipzig).

Arten der verarbeiteten Daten und betroffene Personen

Von Betroffenen und Teilnehmern an dem Bebauungsplanverfahren werden personenbezogene Daten in den Kategorien:

  • Personenstammdaten (insbesondere Name, Anschrift),
  • Kontaktdaten (insbesondere Telefonnummer, Emailadresse)

verarbeitet.

Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses aus der Behandlung Ihrer abgegebenen Stellungnahme zu dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes am Ende des Planverfahrens benötigt.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten

Artikel 6 Abs. 1 Bst. c der DSGVO in Verbindung mit den Verfahrensvorschriften zur Aufstellung von Bauleitplänen, insbesondere § 3 BauGB, einschließlich die in Anlehnung geltenden §§ 13, 13a und 13b, die verfahrensseitig eine Öffentlichkeitbeteiligung verlangen. Auch bei der Aufstellung informeller Planungen kann durch die Kommune analog eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden. Zunehmend verlangen EU-Vorschriften auch eine Bürger-/Öffentlichkeitsbeteiligung, wie z. B. die Aufstellung von Lärmaktionsplänen gemäß § 47a-f BImschG.

Empfänger der personenbezogenen Daten

Im Rahmen der fachlichen Bewertung innerhalb der Stadtverwaltung erhalten die zuständigen Mitarbeiter (Sekretariat, Bauamt) die notwendigen personenbezogene Daten. Im Rahmen der Erarbeitung des Bebauungsplanes werden die abgegebenen Stellungnahmen zur Auswertung dem zuständigen Planungsbüro übermittelt. Im Rahmen des Abwägungsvorganges werden dem Gemeinderat der Stadtverwaltung Strehla die abgegebenen Stellungnahmen zur Kenntnis gegeben.

Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation

Eine Übermittlung erfolgt nicht.

Dauer der Speicherung

Mitteilungen zum Ergebnis der Behandlung von Hinweisen oder Stellungnahmen zu den Planentwürfen sind Bestandteil des Planverfahrens und werden deshalb dauerhaft aufbewahrt. Sie können die Planung maßgeblich beeinflussen und müssen in der Plan-Akte zwecks Nachvollziehbarkeit dokumentiert werden.

Ihre Rechte als betroffene Person

Sie haben ein Recht auf Auskunft (gem. Art. 15 DS-GVO) seitens des Verantwortlichen über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO), Löschung (Art. 17 DS-GVO), und auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 Abs. 1 DSGVO). Des Weiteren haben Sie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO).

Möchten Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen, wenden Sie sich bitte an den oben genannten Datenschutzbeauftragten.

Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie dieses jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf Grundlage der Einwilligung bleibt bis zum Widerruf unberührt.

Beschwerderecht:

Sie haben die Möglichkeit zur Beschwerde bei der Aussichtsbehörde:

Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte, Postfach 110132, 01330 Dresden

Telefon: 0351/85471101, Telefax: 0351/85471109 E-Mail: post@sdtb.sachsen.de

Bereitstellung der personenbezogenen Daten

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Nichtbereitstellung hat zur Folge, dass Ihre Einwände und Hinweise nicht bearbeitet werden können.

Automatisierte Entscheidungsfindung

Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung statt.

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