Bebauungsplan Stadt Großenhain Öffentliche Auslegung

Entwurf des Bebauungsplanes "Ersatzneubau Hühnerstall Skassa mit Agri-PV Anlage"

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 07.10.2026 bis 09.11.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Lageplan

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes "Ersatzneubau Hühnerstall Skassa mit Agri-PV Anlage"

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Großenhain hat in seiner 20. öffentlichen Sitzung vom 02.09.2026 den Entwurf des Bebauungsplans „Ersatzneubau Hühnerstall Skassa mit Agri-PV Anlage“ gebilligt sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen (Beschluss-Nr. BV 49/2026 SR).

Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Bauvorhaben zum Ersatzneubau eines Hühnerstalls, inkl. der Errichtung einer Agri-Photovoltaik-Anlage sowie der erforderlichen Erschließungsanlagen und Grünordnungsmaßnahmen.

Das Plangebiet befindet sich südlich des Ortsteils Skassa und hat eine Gesamtgröße von ca. 19,1 ha. Es umfasst die Flurstücke 490, 491, 492/1, 492/2, 493/1, 493/2, 494, 495, 496, 497 sowie Teile des Flurstücks Nr. 484 auf der Gemarkung Skassa. (siehe Lageplan Bekanntmachung Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 1).

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegen der Entwurf für den Bebauungsplanes in der Fassung vom 22.06.2026 in der Zeit vom

7. Oktober 2026 bis einschließlich 9. November 2026

in der Stadtverwaltung Großenhain, Geschäftsbereich Bau, 2. Obergeschoss, Hauptmarkt 1, 01558 Großenhain während der Dienstzeiten:

Montag:                         09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag:                       09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch:                       09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag:                   09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag:                           09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraumes auch über die Internetseite der Stadt Großenhain unter https://www.grossenhain.de/ in der Rubrik "Stadt – Aktuelles aus dem Rathaus – Amtliche Bekanntmachungen" sowie auf dem Beteiligungsportal der Stadt unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/grossenhain/startseite eingesehen werden.

Folgende Unterlagen liegen öffentlich aus:

1. Ergebnis-/Abwägungsliste in der Fassung vom 16.06.2026 inkl. umweltbezogener Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes (Fassung 18.07.2025)

2. Entwurf des Bebauungsplans „Ersatzneubau Hühnerstall Skassa mit Agri-PV Anlage“ in der Fassung vom 22.06.2026 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), der Textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie der Begründung.

3. Folgende umweltbezogene Unterlagen liegen mit dem Bebauungsplan aus:

  • Umweltbericht
  • Anlagen zum Umweltbericht: A1 Fachbeitrag Artenschutz mit Bestands- und Maßnahmenplan; A2 Naturschutzfachliche Eingriff-Ausgleich-Bilanzierung (Anlage 1: Biotope – Bestand; Anlage 2: Biotope – Planung)
  • Immissionsprognose (Stand: 16.02.2026)

4. Folgende umweltbezogene Stellungnahmen zum Bebauungsplan liegen vor:

[01] Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen vom 12.09.2025,

[02] Stellungnahme des Landratsamtes Meißen, Dezernat Soziales und Dezernat Technik vom 06.10.2025,

[03] Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes Oberes Elbtal/Osterzgebirge vom 01.09.2025,

[04] Stellungnahme der Landestalsperrenverwaltung vom 03.09.2025,

[05] Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 06.10.2025,

[06] Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege vom 09.09.2025,

[07] Stellungnahme des Landesamtes für Archäologie vom 25.08.2025,

[08] Stellungnahme des Sächsischen Oberbergamtes vom 12.09.2025,

[09] Stellungnahme des Staatsbetriebes Sachsenforst vom 02.09.2025,

[010] Stellungnahme des NABU-Landesverbandes Sachsen e.V. vom 06.10.2025,

[011] Stellungnahme des Landesjagdverbandes Sachsen e.V. vom 01.10.2025.

5. Folgende umweltrelevante Informationen zum Bebauungsplan liegen vor:

Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung

Informationen zu: landes- und regionalplanerischen Festlegungen, Alternativflächen, landwirtschaftliche Belange

Schutzgut: Boden, Fläche

Informationen zu: Flächennutzung, Versiegelung, Bodenschutz, Geologie, Standortverhältnisse, Baugrund, Bodenfruchtbarkeit

Schutzgut: Wasser/Wasserhaushalt

Informationen zu: Gewässer und Anlagen, Versickerung/Oberflächenentwässerung, Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Schutzgut: Pflanzen, Biotope und Schutzgut biologische Vielfalt

Informationen zu: Biotoptypen, Eingriffs-Ausgleich-Bilanzierung, Umgang mit angrenzenden Gehölzgruppen, forstrechtliche Belange, Notwenigkeit von Maßnahmen

Schutzgut Tiere

Informationen zu: Notwenigkeit eines AFB sowie von Maßnahmen

Schutzgut: Kultur- und sonstige Sachgüter

Informationen zu: Leitungsbestand, Baubeschränkungsbereiche, Förderfähige Landschaftselemente, Altlasten, Denkmalschutz

Schutzgut: Landschaft, Landschaftsbild und Erholung

Informationen zu: Landschaftsbild und landschaftsbildprägenden Strukturen, bestehende Vorbelastungen, Bedeutung des Plangebietes für die Erholung, bestehende Wegebeziehungen, Auswirkungen der Planung auf Landschaftsbild, Sichtbeziehungen und Erholungsfunktion, Maßnahmen zur landschaftlichen Einbindung und Eingrünung

Schutzgut: Mensch und Gesundheit

Informationen zu: Infektionsschutz, Immissionsschutz, Brandschutz, Radonschutz

Öffentlich nicht zugängliche Normen und Verordnungen, welche Festsetzungen der Planung betreffen, werden an der o. g. Dienststelle zur Einsicht bereitgehalten.

Während der öffentlichen Auslegung kann sich jedermann über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informieren sowie Bedenken und Anregungen zu den oben genannten Entwurfsunterlagen vorbringen. Die Stellungnahmen sollen nach § 3 Abs. 2 BauGB vorrangig elektronisch an stadtverwaltung@grossenhain.de übermittelt oder im Beteiligungsportal der Stadt Großenhain abgegeben werden. Bei Bedarf ist die Abgabe per Post oder zur Niederschrift bei o. g. Dienststelle vor Ort möglich.

Da das Ergebnis der Abwägung zu den Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der vollen Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Die Stadt Großenhain weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin:

Nach § 4a Abs. 5 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Großenhain, den 30.09.2026

Dr. Sven Mißbach

Oberbürgermeister

Kontakt

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Stadtverwaltung Großenhain

Geschäftsbereich Bau/SG Planung und Bauverwaltung

Hauptmarkt 1

01558 Großenhain

Tel.: +49 (0) 3522 304-247

E-Mail: bauverwaltung@grossenhain.de

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