Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „An den Dorfwiesen“ der Gemeinde Laußnitz
Der Gemeinderat der Gemeinde Laußnitz hat in seiner Sitzung am 13.03.2025 den Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „An den Dorfwiesen“ in der Fassung vom 13.03.2025, bestehend aus der Planzeichnung, den Textlichen Festsetzungen und der Begründung gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Das Plangebiet befindet sich in Laußnitz und umfasst das Flurstücke Nr. 19/6 der Gemarkung Laußnitz.
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes wird im Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Nach § 13 Abs. 3 BauGB wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 abgesehen.
Die Unterlagen zum Planentwurf mit Begründung liegen in der Zeit vom 14.04.2025 bis einschließlich 16.05.2025 während der Dienststunden im Rathaus der Stadt Königsbrück in 01936 Königsbrück, Markt 20, Zimmer 02 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die gesamten Planunterlagen können parallel dazu innerhalb des gesamten Zeitraumes auch im Internet auf der Seite der Stadt Königsbrück unter https://www.koenigsbrueck.de, über die Internetseite der Gemeinde Laußnitz unter https://www.laussnitz.de/bürger/verwaltungsgemeinschaft/ und über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/beteiligung/themen eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der o.g. Dienststelle vorgebracht werden.
Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
René Georgi, Bürgermeister
Frau Ebert E-Mail: ebert@koenigsbrueck.de