Bebauungsplan Stadt Schirgiswalde-Kirschau Öffentliche Auslegung

Aufhebung vorhabenbezogener Bebauungsplan "Baumarkt und Gartencenter"

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 29.09.2026 bis 30.10.2026
Bild vergrößern
Planzeichnung

Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Baumarkt und Gartencenter“

Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde-Kirschau hat in seiner Sitzung am 03.09.2026 den Entwurf zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Baumarkt und Gartencenter“ in der Fassung vom 07.07.2026 gebilligt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch wurde beschlossen.

Der Geltungsbereich der Aufhebungssatzung umfasst die Flurstücke 712/17 und 712/18 der Gemarkung Schirgiswalde und entspricht dem Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Baumarkt und Gartencenter“.

Der Entwurf der Aufhebungssatzung besteht aus dem Satzungstext, der Planzeichnung und der Begründung in der Fassung vom 07.07.2026. Das Verfahren wird gemäß § 13 BauGB als vereinfachtes Verfahren geführt. Gemäß § 13 Absatz 3 Baugesetzbuch wird von einer Umweltprüfung, dem Umweltbericht, der Angabe, welche Arten umweltbezogene Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen.

Die öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfs erfolgt vom 29.09.2026 bis 30.10.2026. Die Unterlagen zur Aufhebungssatzung liegen für jedermann zur Einsicht im Amt für Bauwesen, Gebäude- und Liegenschaftsmanagement der Stadtverwaltung Schirgiswalde-Kirschau, Rathausstraße 9, 2. Obergeschoss, Zimmer 201, 02681 Schirgiswalde-Kirschau während folgender Zeiten Montag/Mittwoch/Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr; Dienstag: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr; Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr aus. Die Unterlagen können auch über die Homepage der Stadt (https://www.stadt-schirgiswalde-kirschau.de) und dem Landesportal für Bürgerbeteiligungen in Sachsen (https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/sachsen/startseite) abgerufen werden.

Stellungnahmen können bis 30.10.2026 schriftlich bei der Stadtverwaltung, per Mail an bauamt@schirgiswalde-kirschau.de oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Absatz 6 Baugesetzbuch nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufhebung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben können.

Die Datenschutzinformationen können bei der Stadtverwaltung eingesehen werden und sind auf der Homepage der Stadt veröffentlicht.

Sven Gabriel
Bürgermeister

Kontakt

Elisabeth Auste
Mitarbeiterin Verwaltung/Bau

Stadt Schirgiswalde-Kirschau

Postanschrift: 
Rathausstraße 4
02681 Schirgiswalde-Kirschau

Besucheranschrift:
Rathausstraße 9
02681 Schirgiswalde-Kirschau

Telefon: 03592-386644

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage § 3 des Baugesetzbuchs in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung und des Sächsischen Datenschutzgesetzes. Geben Sie Ihre Stellungnahmen ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme.

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
Zum Seitenanfang