Bebauungsplan Gemeinde Wiedemar Aufstellungsbeschluss

Entwurf der 1. vereinfachten Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Neubau Nahversorger – Am Bornthal“ 

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 22.09.2026 bis 20.10.2026
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Planzeichnung

Mit dem Bebauungsplan „Neubau Nahversorger – Am Borntal“ wurden für die am östlichen Ortsrand von Wiedemar gelegene Fläche die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines großflächigen Lebensmittelmarktes geschaffen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist mit Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 8 der Gemeinde Wiedemar am 22. August 2026 in Kraft getreten.

Die 1. vereinfachte Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird erforderlich, weil sich bei der Grundstücksvermessung ergeben hat, dass die Grundstücksgrenzen teilweise nicht unwesentlich von den ALKIS-Daten abweichen (insbesondere im Einmündungsbereich zur Straße An der Halleschen Straße). Mit der vereinfachten Änderung des Bebauungsplans soll dieser an die tatsächliche Grundstückssituation angepasst werden.

Im Rahmen dieses Verfahrens soll auch die Verkaufsfläche des Bäckers unter Berücksichtigung der aktuellen Hochbauplanung gesondert festgesetzt werden. Des Weiteren hat die geänderte Grundstücksgröße auch Auswirkungen auf die festgesetzten Verkaufsflächenzahlen.

Da die Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird das Änderungsverfahren als vereinfachtes Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und Umweltbericht nach § 2a BauGB geführt.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans wird im Norden durch die Straße „An der Halleschen Straße“ und das Flurstück 37/6 begrenzt. Im Süden und Osten schließt das Flurstück 605 an das Plangebiet an. Im Westen wird das Plangebiet von den Flurstücken 34/15, 34/17, 34/18 und 34/19 begrenzt. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ist dem beiliegenden Lageplan zu entnehmen.

Mit dem vorliegenden Entwurf zur vereinfachten Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungs­plans „Neubau Nahversorger – Am Bornthal“ in der Fassung vom Juli 2026 erfolgt die Öffentlich­keitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

Der Entwurf zur 1. vereinfachten Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Neubau Nahversorger – Am Bornthal“ in der Fassung vom Juli 2026 wird mit Begründung in der Zeit vom

22.09.2026 bis 20.10.2026

veröffentlicht.

Die hinterlegten Planunterlagen können über folgende Internetseiten abgerufen werden:

https://www.wiedemar.de

sowie im zentralen Landesportal unter:

https://buergerbeteiligung.sachsen.de

Ergänzend werden die Planunterlagen im Bauamt der Gemeindeverwaltung Wiedemar, Hallesche Straße 38, 04509 Wiedemar OT Zwochau zu folgenden Dienststunden sowie nach Vereinbarung zu jedermann Einsicht öffentlich zugänglich gemacht:

Montag              8.00 - 12.00 Uhr

Dienstag:           8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag:       8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Weitere Sprechzeiten sowie Fragen zu den Planinhalten können zu den üblichen Dienstzeiten telefonisch unter 034207/4939-0 gestellt werden. Für Fragen steht neben der Gemeindeverwaltung auch das mit der Planung beauftragte Büro StadtLandGrün Stadt- und Landschaftsplanung Anke Bäumer und Astrid Friedewald GbR, Händelstraße 8, 06114 Halle (Saale), Telefon: 0345 23977216 zur Verfügung.

Kontakt

Stellungnahmen können während der Beteiligungsfrist unter anderem elektronisch an bauamt@wiedemar.de sowie lars.matthias@slg-stadtplanung.de abgegeben werden.

Datenschutzerklärung

Datenschutzinformation

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem Datenschutzgesetz des Freistaats Sachsen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“.

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