Flächennutzungsplan Gemeinde Spreetal Frühzeitige Beteiligung

3. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Gemeinde Spreetal

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 23.09.2026 bis 23.10.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Bild vergrößern
Planzeichnung

B e k a n n t m a c h u n g

über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeitsbeteiligung

zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Spreetal

gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Dazu wird der Vorentwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Spreetal, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht,

während der Veröffentlichungsfrist

vom 23.09.2026 bis einschließlich zum 23.10.2026

im Internet

und

veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt während der Veröffentlichungsfrist eine öffentliche Auslegung der genannten Unterlagen in der

Gemeindeverwaltung Spreetal

Ortsteil Burgneudorf

kleiner Beratungsraum im 1. Obergeschoss

Spremberger Straße 25

02979 Spreetal

während folgender Dienstzeiten:

Montag und Mittwoch    09.00 Uhr – 13.00 Uhr

Dienstag                      09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr

Donnerstag                  09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 15.30 Uhr

Freitag                         09.00 Uhr – 12.00 Uhr

oder außerhalb der Dienstzeiten, nach Vereinbarung.

Es wird darauf hingewiesen, dass

  1. Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
  2. Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch schriftlich oder während der Dienststunden des Amtes zur Niederschrift vorgebracht werden können,
  3. nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe c bzw. e Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem Sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt zum Datenschutz: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DS-GVO), welches mit ausliegt.

Marco Beer

Bürgermeister

Kontakt

J.Wündrich

Datenschutzerklärung

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe c bzw. e Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem Sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt zum Datenschutz: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DS-GVO), welches mit ausliegt.

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
Zum Seitenanfang