Bebauungsplan Stadt Pockau-Lengefeld Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Sondergebiet Agri-PV-Freiflächenanlage Lengefeld

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 03.03.2025 bis 08.04.2025
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung (Veröffentlichung) des Vorentwurfes für
den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „SondergebietAgri-PV-Freiflächenanlage
Lengefeld" entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat Pockau-Lengefeld hat in seiner Sitzung am 28.05.2024 den
Aufstellungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Agri-PV-
Freiflächenanlage Lengefeld" für das im Lageplan dargestellte Plangebiet gefasst.

In der Stadtratssitzung am 28.01.2025 wurde der Vorentwurf des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes „Sondergebiet Agri-PV-Freiflächenanlage Lengefeld mit Begründung in der
Fassung vom November 2024 vom Stadtrat Pockau-Lengefeld gebilligt und zur frühzeitigen
öffentlichen Auslegung (Veröffentlichung) sowie Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
bestimmt.

Der Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke: 501 (Teilfläche), 502, 503, 1453,
1454,1496/1, 1497/1,1497/2, 1503 und 1804 der Gemarkung Lengefeld.
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Agri-PV-
Freiflächenanlage Lengefeld", bestehend aus Planzeichnung M 1:1.000 und der Begründung
wird in der Zeit

vom 03.03.2025 bis einschließlich 04.04.2025

auf der Internetseite der Stadtverwaltung Pockau-Lengefeld unter: https://www.pockau-
lenqefeld.^e/Stadtverwaltunci/ Bekanntmachuncien./ veröffentlicht.
Zusätzlich zur Einstellung im Internet besteht für die Öffentlichkeit die Möglichkeit, gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB die benannten Planunterlagen im Zeitraum vom 03.03.2025 bis
einschließlich 04.04.2025 zu den genannten Zeiten:
Montag -
Dienstag
Mittwoch

Donnerstag:
Freitag

09:00 Uhr-12:00 Uhr
09:00 Uhr-12:00 Uhr/
09:00 Uhr-12:00 Uhr
09:00 Uhr-12:00 Uhr
09:00 Uhr-12:00 Uhr

14:00 Uhr-18:00 Uhr

14:00 Uhr-16:00 Uhr

in der Stadtverwaltung Pockau-Lengefeld, Markt 1, 09514 Pockau-Lengefeld, Bauamt,
Zimmer: 1.10. über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen
Auswirkungen der Planung unterrichtet zu werden und einzusehen. Eine
Terminvereinbarung zur Erörterung des Entwurfs kann über die Telefonnummer: 037367/
33344.0der per-E-Mail s.steinert@pockau-lenaefeld.de erfolgen.

Die Planunterlagen sind auch auf der Internetseite des zentralen Landesportals des
Freistaates Sachsen unter www.buemerbeteiligung.Sachsen.de innerhalb des genannten
Zeitraumes einsehbar.


Im Veröffentlichungszeitraum besteht bis zum Ende der Veröffentlichungsfrist am 04.04.2025
die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die
E-Mail Adresse:s.steinert@pockau-lengefeld.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die
Stellungnahmen bis zum 04.04.2025 auch bei der

Stadtverwaltung Pockau-Lengefeld
Bauamt
Markt 1
09514 Pockau-Lengefeld

abgegeben werden.

Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der weiteren Bearbeitung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadtverwaltung
deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die
Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist. Die Behörden, die sonstigen Träger
öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden werden parallel gemäß § 4 Abs.1 BauGB
beteiligt.

Pockau-Lengefeld, den . 05.02.2025


Elke Schmieder
Bürgermeisterin

Anlage

Kontakt

Frau Steinert

Bauverwaltung

s.steinert@pockau-lengefeld.de

Tel.: 037367/ 33344

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung
  • Planzeichnung - Geltungsbereich

Informationen

Übersicht
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