Öffentliche Bekanntmachung
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung (Veröffentlichung) des Vorentwurfes für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „SondergebietAgri-PV-Freiflächenanlage Lengefeld" entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat Pockau-Lengefeld hat in seiner Sitzung am 28.05.2024 den Aufstellungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Agri-PV- Freiflächenanlage Lengefeld" für das im Lageplan dargestellte Plangebiet gefasst.
In der Stadtratssitzung am 28.01.2025 wurde der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Agri-PV-Freiflächenanlage Lengefeld mit Begründung in der Fassung vom November 2024 vom Stadtrat Pockau-Lengefeld gebilligt und zur frühzeitigen öffentlichen Auslegung (Veröffentlichung) sowie Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bestimmt.
Der Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke: 501 (Teilfläche), 502, 503, 1453, 1454,1496/1, 1497/1,1497/2, 1503 und 1804 der Gemarkung Lengefeld. Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Agri-PV- Freiflächenanlage Lengefeld", bestehend aus Planzeichnung M 1:1.000 und der Begründung wird in der Zeit
vom 03.03.2025 bis einschließlich 04.04.2025
auf der Internetseite der Stadtverwaltung Pockau-Lengefeld unter: https://www.pockau- lenqefeld.^e/Stadtverwaltunci/ Bekanntmachuncien./ veröffentlicht. Zusätzlich zur Einstellung im Internet besteht für die Öffentlichkeit die Möglichkeit, gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die benannten Planunterlagen im Zeitraum vom 03.03.2025 bis einschließlich 04.04.2025 zu den genannten Zeiten: Montag - Dienstag Mittwoch
Donnerstag: Freitag
09:00 Uhr-12:00 Uhr 09:00 Uhr-12:00 Uhr/ 09:00 Uhr-12:00 Uhr 09:00 Uhr-12:00 Uhr 09:00 Uhr-12:00 Uhr
14:00 Uhr-18:00 Uhr
14:00 Uhr-16:00 Uhr
in der Stadtverwaltung Pockau-Lengefeld, Markt 1, 09514 Pockau-Lengefeld, Bauamt, Zimmer: 1.10. über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet zu werden und einzusehen. Eine Terminvereinbarung zur Erörterung des Entwurfs kann über die Telefonnummer: 037367/ 33344.0der per-E-Mail s.steinert@pockau-lenaefeld.de erfolgen.
Die Planunterlagen sind auch auf der Internetseite des zentralen Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buemerbeteiligung.Sachsen.de innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.
Im Veröffentlichungszeitraum besteht bis zum Ende der Veröffentlichungsfrist am 04.04.2025 die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail Adresse:s.steinert@pockau-lengefeld.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen bis zum 04.04.2025 auch bei der
Stadtverwaltung Pockau-Lengefeld Bauamt Markt 1 09514 Pockau-Lengefeld
abgegeben werden.
Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der weiteren Bearbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadtverwaltung deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist. Die Behörden, die sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden werden parallel gemäß § 4 Abs.1 BauGB beteiligt.
Pockau-Lengefeld, den . 05.02.2025
Elke Schmieder Bürgermeisterin
Anlage
Frau Steinert
Bauverwaltung
s.steinert@pockau-lengefeld.de
Tel.: 037367/ 33344