Vorhaben- und Erschließungsplan Stadt Plauen Öffentliche Auslegung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 032 „Wohnbebauung Haselbrunn – Gunoldstraße / Seumestraße“

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 21.09.2026 bis 23.10.2026
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Planzeichnung

Bekanntmachung „Bauleitplanung der Stadt Plauen“

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 032 „Wohnbebauung Haselbrunn – Gunoldstraße / Seumestraße

Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Absatz 1 BauGB i. V. m. § 12 BauGB (Baugesetzbuch)

Der Stadtrat der Stadt Plauen hat am 08.09.2026 mit Beschluss-Nr.: 365/2026 die Einleitung des Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 032 „Wohnbebauung Haselbrunn –  Gunoldstraße / Seumestraße“ beschlossen.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Nrn. 368, 369, 370, 379/2 und 380 der Gemarkung Haselbrunn. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll gemäß § 13a Abs. 1 BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt werden.

Ziel und Zweck der Aufstellung ist die Sicherung der geordneten städtebaulichen Entwicklung und Schaffung der planungsrechtlichen Vorrausetzungen zur Errichtung
von mehreren Ein- bzw. Zweifamilienhäusern im genannten Bereich.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
i. V. m. §§ 13 und 13a BauGB

In seiner Sitzung am 08.09.2026 hat der Stadtrat der Stadt Plauen mit Beschluss Nr. 366/2026 den Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 032 „Wohnbebauung Haselbrunn – Gunoldstraße / Seumestraße“ gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt. Parallel wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Um die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB an der Planung zu beteiligen, wird der Entwurf einschließlich Begründung in der Zeit

vom 21.09.2026 bis einschließlich 23.10.2026

im Internet unter www.plauen.de/buergerbeteiligung sowie zusätzlich auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB die Auslegung in analoger Form im Rathaus der Stadt Plauen, Unterer Graben 1, 08523 Plauen, im ersten Obergeschoss im Fachgebiet Stadtplanung und Umwelt zwischen Zimmer 136 und 137, während der allgemeinen Öffnungszeiten:

Montag           09.00 - 15.00 Uhr

Dienstag         09.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch        geschlossen

Donnerstag     09.00 - 17.00 Uhr

Freitag            08.00 - 12.00 Uhr

Da von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 abgesehen wird, erfolgt die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Rahmen dieser Öffentlichkeitsbeteiligung.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, und dass diese elektronisch per E-Mail an bauleitplanung@plauen.de übermittelt werden sollen. Bei Bedarf können diese aber auch schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden (Postanschrift: Stadt Plauen, Fachgebiet Stadtplanung und Umwelt, Unterer Graben 1, 08523 Plauen).

Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Hinweise zum Datenschutz:

Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zwecke der Durchführung des gesetzlich vorgeschriebenen Bauleitplanverfahrens personenbezogene Daten erhoben, gespeichert und von der Stadt Plauen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB.

Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Eine Datenübertragung an Dritte erfolgt ggf. an das mit der Planung beauftragte Planungsbüro sowie an Behörden in Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben.

Stadt Plauen, 10.09.2026

Steffen Zenner

Der Oberbürgermeister

Kontakt

Stadt Plauen
Fachgebiet Stadtplanung und Umwelt
Unterer Graben 1
08523 Plauen

Tel.: 03741 291 1621

Datenschutzerklärung

Hinweise zum Datenschutz:

Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zwecke der Durchführung des gesetzlich vorgeschriebenen Bauleitplanverfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Stadt Plauen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB.

Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Eine Datenübertragung an Dritte erfolgt ggf. an das mit der Planung beauftragte Planungsbüro sowie an Behörden in Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben.

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