Bebauungsplan Gemeinde Spreetal Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan „Batterieenergiespeichersystem (BESS) Spreetal Burghammer“

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 23.09.2026 bis 23.10.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

B e k a n n t m a c h u n g

über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

des Vorentwurfes des Bebauungsplanes

„Batterieenergiespeichersystem (BESS) Spreetal Burghammer“

Gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 BauGB

Der Gemeinderat Spreetal hat in seiner Sitzung am 27.01.2026 den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans „Batterieenergiespeichersystem (BESS) Spreetal Burghammer“ im umfassenden Verfahren nach § 2 Abs. 1 BauGB gefasst. Eine Umweltprüfung wird durchgeführt.

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Batterieenergiespeichersystem (BESS– battery electric storage system).

Das Bebauungsplangebiet befindet sich zwischen den Spreetaler Ortsteilen Burgneudorf und Burghammer (siehe Übersichtsplan mit Geltungsbereich).

Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) erhalten alle interessierten Bürger die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren. Es wird Ihnen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Batterieenergiespeichersystem (BESS) Spreetal Burghammer“, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht, wird während der Veröffentlichungsfrist

vom 23.09.2026 bis einschließlich zum 23.10.2026

im Internet

und

veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt während der Veröffentlichungsfrist eine öffentliche Auslegung der genannten Unterlagen in der

Gemeindeverwaltung Spreetal

Ortsteil Burgneudorf

kleiner Beratungsraum im 1. Obergeschoss

Spremberger Straße 25

02979 Spreetal

während folgender Dienstzeiten:

Montag und Mittwoch    09.00 Uhr – 13.00 Uhr

Dienstag                      09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr

Donnerstag                  09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 15.30 Uhr

Freitag                         09.00 Uhr – 12.00 Uhr

oder außerhalb der Dienstzeiten, nach Vereinbarung.

Es wird darauf hingewiesen, dass

  1. Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
  2. Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch schriftlich oder während der Dienststunden des Amtes zur Niederschrift vorgebracht werden können,
  3. nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe c bzw. e Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem Sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt zum Datenschutz: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DS-GVO), welches mit ausliegt.

Marco Beer

Bürgermeister

Kontakt

J.Wündrich

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