Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Vorentwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Südliche Bahnhofstraße“ in Bad Elster in der Fassung vom November 2024
Der Stadtrat der Stadt Bad Elster hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.11.2024 beschlossen, für das Gebiet östlich der Bahnhofstraße den bestehenden Bebauungsplan zu ändern.
In seiner Sitzung vom 15.12.2024 hat der Stadtrat der Stadt Bad Elster den Vorentwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Südliche Bahnhofstraße“ in Bad Elster in der Fassung vom November 2024 einschließlich der Planzeichnung M 1:500 und der Begründung gebilligt und diesen zur frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB erfolgt durch Veröffentlichung der Planzeichnung sowie der textlichen Festsetzungen mitsamt der Begründung im Zeitraum vom 27.01.2025 bis einschließlich 28.02.2025 im Landesportal Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/beteiligung/themen/1048846 und auf der Homepage der Stadt Bad Elster unter https://badelster.de/stadtverwaltung/neuigkeiten-infos.
Zusätzlich werden die o.g. Unterlagen im genannten Zeitraum in der Stadtverwaltung Bad Elster, Bauverwaltung Zimmer 11, Kirchplatz 1, 08645 Bad Elster während der allgemeinen Dienstzeiten öffentlich ausgelegt:
Montag 09:00 bis 12:30 Uhr
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 13:00 bis 15:30 Uhr
Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie vor einem persönlichen Kontakt einen Termin in der Bauverwaltung per Telefon (037437-56623) oder E-Mail (bauverwaltung@badelster.de).
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.
Postanschrift: E-Mail:
Stadt Bad Elster bauverwaltung@badelster.de
Kirchplatz 1
08645 Bad Elster
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben unberücksichtigt.
Bad Elster, den 27.01.2025
Schlott Siegel
Bürgermeister
Stadtverwaltung Bad Elster