Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB des vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Wiesa“ im Ortsteil Wiesa, Vorentwurf Stand: 09/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Thermalbad Wiesenbad hat in seiner Sitzung vom 28.05.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Wiesa“ im Ortsteil Wiesa beschlossen. Zum 01.10.2024 wurde der Vorentwurf durch den Gemeinderat der Gemeinde Thermalbad Wiesenbad gebilligt und für die Öffentlichkeitsbeteiligung bestätigt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im zweistufigen Verfahren mit Umweltbericht erstellt.
Das Vorhaben befindet sich im südöstlichen Teil des Ortsteils Wiesa der Gemeinde Thermalbad Wiesenbad und betrifft die Flurstücke:
251/4; Teil von 251/6; 251/7; T.v. 272; T.v. 282 und T.v. 296/9, 327/7; 344, 354/24 der Gemarkung Wiesa mit einer Gesamtfläche von 66,01 ha.
(Ergänzung: Gemarkung Wiesa: T.v. 296/11 ; Gemarkung Annaberg: T.v. 1830)
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Wiesa“ (Stand 09/2024), mit dazugehöriger Begründung und Umweltbericht (Stand 09/2024), liegt in der Zeit vom 06.11.2024 bis 06.12.2024 im Gemeindeamt der Gemeinde Thermalbad Wiesenbad, Mühle 1 in 09488 Thermalbad Wiesenbad im Bauamt, Zimmer 03, während der Dienststunden:
Montag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung Thermalbad Wiesenbad, Mühle 1 in 09488 Thermalbad Wiesenbad abgegeben werden. Stellungnahmen können auch per E-Mail an beteiligung@staedtebau-chemnitz.de eingereicht werden.
Weiterhin werden die Dokumente über das Zentrale Landesportal Bauleitplanung Sachsen unter buergerbeteiligung.sachsen.de und der Website der Gemeinde, erreichbar unter https://wiesenbad.de/gemeinde/# zugänglich gemacht.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben, wenn die Kommunen den Inhalt nicht kannten, nicht hätten kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Thermalbad Wiesenbad, den 01.11.2024
Gemeindeamt Thermalbad Wiesenbad, Mühle 1, 09488 Thermalbad Wiesenbad