Bebauungsplan Stadt Treuen Frühzeitige Beteiligung

Unterrichtung der Öffentlichkeit zum B-Plan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB "Wohnpark Oststraße" Stadt Treuen

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 02.11.2026 bis 01.12.2026
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Teil A - Planzeichnung

Unterrichtung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB „Wohnpark Oststraße“ Stadt Treuen

Im Siedlungsgebiet der Stadt Treuen soll Wohnbebauung für drei Mehrfamilienhäuser und ein Einfamilienhaus entstehen. Der Stadtrat der Stadt Treuen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.02.2025 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Wohnpark Oststraße" im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) neu gefasst, welcher gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht wird. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Im vereinfachten Verfahren wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von der Angabe welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung, abgesehen.

Das Plangebiet befindet sich östlich im Siedlungsgebiet der Stadt Treuen. Nördlich, westlich und südlich grenzt Wohnbebauung an. Diese ist hauptsächlich von Mehrfamilienhäusern in Zeilenbauweise im Norden, Einfamilienhäusern mit angrenzender mehrstöckiger Zeilenbebauung im Westen sowie mehrgeschossigen Wohnhäusern im Süden geprägt. Die geplante Bebauung ist aufgrund der schon an drei Seiten vorhandenen Bebauungen städtebaulich vertretbar.

Der räumliche Geltungsbereich des B-Planes ist ca. 1 ha groß (weniger als 20.000 m² Grundfläche). Er umfasst die die Flurstücke 1385, 1385/2, 1624/4, 1624/5, 400/11 sowie Teile der Flurstücke 1384/5, 1427/2 und 1427/4 der Gemarkung Treuen.

In der Entwurfsvariante sind drei vierstöckige Mehrfamilienhäuser (barrierearm, ggf. mit Aufzügen) mit einer Gesamthöhe von 12 bis 14 m sowie ein maximal 10 m hohes, zweistöckiges Einfamilienhaus vorgesehen. Die Erschließung der Bebauung erfolgt ausgehend von der Oststraße über eine neu anzulegende Verkehrsfläche in Form eines verkehrsberuhigten Bereiches, welcher über eine ausreichende Breite für 3-achsige Müllfahrzeuge verfügt.

Das Konzept des Bebauungsplans mit Begründung des beschleunigten Verfahrens kann auf der Homepage der Stadt Treuen unter https://www.treuen.de/ und auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden. Das Konzept des Bebauungsplanes mit beiliegender Begründung liegt vom 02.11.2026 bis einschließlich 01.12.2026 in der Stadtverwaltung Treuen, Markt 7 08233 Treuen während der allgemeinen Öffnungszeiten für jedermann zur Einsicht öffentlich aus:    

Montag         9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag        9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Donnerstag   9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag           9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich sowie während der oben genannten Zeiten mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.

Treuen, den 26.10.2026

Andrea Jedzig

Bürgermeisterin

Kontakt

Stadtverwaltung Treuen

Amt für Bauverwaltung

Frau Krauß / Herr Riedel

bauverwaltung@treuen.de 

Markt 7

08233 Treuen

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