Flächennutzungsplan Gemeinde Bennewitz Öffentliche Auslegung

3. Änderung des FNP der Gemeinde Bennewitz für den Geltungsbereich der Außenbereichssatzung "Am Walde"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 29.10.2026 bis 11.12.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Bennewitz hat in seiner Sitzung am 03.06.2026 die Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bennewitz für den Geltungsbereich der Außenbereichssatzung „Am Walde“ beschlossen.

Mit der Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Entwicklung im Bereich der bestehenden Wohnbebauung geschaffen und die geordnete Entwicklung des Siedlungsbereiches „Am Walde“ vorbereitet werden. Der Geltungsbereich der 3. Änderung umfasst eine Fläche von ca. 2,7 ha. Die Änderung erfolgt im Zusammenhang mit der geplanten Außenbereichssatzung „Am Walde“ nach § 35 Abs. 6 BauGB und dient der Anpassung der vorbereitenden Bauleitplanung an die städtebaulichen Zielstellungen der Gemeinde Bennewitz.

In seiner Sitzung am 07.10.2026 hat der Gemeinderat der Gemeinde Bennewitz den Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans (Stand Mai 2026) einschließlich Begründung gebilligt und die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans einschließlich Begründung wird vom 09.11.2026 bis einschließlich 11.12.2026 im Rathaus der Gemeinde Bennewitz, Bauamt Zi. 214, Bahnhofstraße 24, 04828 Bennewitz während der Dienstzeiten:

  • Montag: nach Terminvereinbarung
  • Dienstag: von 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
  • Mittwoch: nach Terminvereinbarung
  • Donnerstag: von 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
  • Freitag: von 9:00 – 12:00 Uhr

öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen können von jedermann zur Unterrichtung und Information eingesehen werden.

Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die vollständigen Entwurfsunterlagen können während des Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Gemeinde Bennewitz unter www.gemeinde-bennewitz.de eingesehen werden. Zusätzlich werden die Unterlagen über das zentrale Beteiligungsportal des Landes Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) zugänglich gemacht (§ 4a Abs. 4 BauGB).

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, per E-Mail (kontakt@gemeinde-bennewitz.de) oder mündlich zur Niederschrift im Bauamt der Gemeinde Bennewitz abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Hinweis gemäß § 4a Abs. 5 BauGB:

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 3. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben.

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