Bebauungsplan Landeshauptstadt Dresden Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 3078, Dresden-Altstadt II Nr. 38, Comeniusstraße/Canalettostraße

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 02.11.2026 bis 04.12.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 4. Juni 2025 nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beschluss-Nr. V0280/25 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3078, Dresden-Altstadt II Nr. 38, Comeniusstraße/Canalettostraße, beschlossen.

Der Bebauungsplan dient sowohl der Wiedernutzbarmachung eines innerstädtischen Standortes als auch einer Maßnahme der Innenentwicklung, demzufolge wird er im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, ohne Aufstellung eines Umweltberichtes (§ 2 a BauGB), ohne die Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und ohne zusammenfassende Erklärung nach § 10 a Absatz 1 BauGB aufgestellt.

Im beschleunigten Verfahren zum Bebauungsplan wurde in Anwendung von § 13 a Absatz 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Absatz 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 BauGB und § 4 Absatz 1 BauGB abgesehen. Sofern keine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Absatz 1 BauGB stattfindet, ist ortsüblich bekannt zu machen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und sich auch innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann. Im elektronischen Amtsblatt Nr. e40-05-2026 vom 21. Mai 2026 erfolgte die entsprechende Bekanntmachung. Die Unterlagen haben entsprechend § 13 a Absatz 3 Nr. 2 BauGB vom 25. Mai bis einschließlich 8. Juni 2026 in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, Stadtforum, I.OG, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Waisenhausstraße 14, 01069 Dresden, öffentlich ausgelegen. Während dieser Frist konnten Äußerungen vorgebracht werden. Sie wurden im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen überprüft und flossen in den Entwurf des Bebauungsplanes ein.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat am 30. September 2026 mit Beschluss zu V0909/26 den Entwurf des o. g. Bebauungsplanes gebilligt und zur Veröffentlichung nach § 13 a Absatz 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Absatz 2 Nr. 2 Alternative 2 i. V. m. § 3 Absatz 2 BauGB bestimmt.

Im Bebauungsplan soll eine Größe der Grundfläche von insgesamt weniger als 20 000 m² festgesetzt werden. Der Schwellenwert der zulässigen Grundfläche i. S. des § 19 Absatz 2 Baunutzungsverordnung von insgesamt 20 000 m² (§ 13 a Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB) wird nicht überschritten. Des Weiteren wird durch den Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben nicht begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Eine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6 Nr. 7 b BauGB genannten Schutzgüter besteht nicht.

Der Bebauungsplan hat die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer kommunalen Verkehrserziehungsanlage in Form eines überdachten Fahrradübungsplatzes/Verkehrsgartens für Schulkinder zur ganzjährigen Nutzung sowie die Sicherung des Bedarfs an Spiel- und Freizeitflächen für die benachbarte Grundschule zum Ziel.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3078 wird mit seiner Begründung

vom 2. November bis einschließlich 4. Dezember 2026

auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht. Der Zugang zu den vollständigen Planungsunterlagen erfolgt darüber hinaus über die Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen.

Zusätzlich können die Planungsunterlagen während des o.g. Veröffentlichungszeitraumes montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr im Stadtforum, 1. Obergeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Waisenhausstraße 14, 01069 Dresden, eingesehen werden.

Während der Veröffentlichung besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Die Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch übermittelt werden (E-Mail: stadtplanung-mobilitaet@dresden.de). Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Stellungnahmen, die nicht während der Beteiligungsfrist abgegeben werden, können bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.

Dresden, 12. Oktober 2026

Dirk Hilbert
Oberbürgermeister

Hinweis:

Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie des Bebauungsplanes Nr. 3078 im Stadtbezirksamt Altstadt, 5. Obergeschoss, Zimmer 514, Ostra-Allee 11, 01067 Dresden, während folgender Sprechzeiten möglich:

Montag                              9 bis 12 Uhr und ab 13 Uhr nach Vereinbarung
Dienstag, Donnerstag       9 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr, 17 bis 18 Uhr nach Vereinbarung
Mittwoch, Freitag              nach Vereinbarung

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Amt für Stadtplanung und Mobilität

Abt. Stadtplanung Innenstadt

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01069 Dresden

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