Flächennutzungsplan Gemeinde Elsterheide Öffentliche Auslegung

10. Änderung FNP Elsterheide

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 02.11.2026 bis 04.12.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Bild vergrößern
Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung

der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Elsterheide

Der Gemeinderat der Gemeinde Elsterheide hat in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 12.07.2022 die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) zur Aufstellung beschlossen und in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 27.10.2026 den Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes Elsterheide in der Fassung vom 09.09.2026 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Mit der 10. Änderung des FNP soll die Darstellung von zwei Teilflächen in den Gemarkungen Neuwiese Flur 7, Geierswalde Flur 1 und Scado Flur 1 geändert werden. Es handelt sich um Änderungsflächen aus dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Land-Idyll Kirchberg“ und dem Bebauungsplan „Touristische Infrastruktur am Ostufer Geierswalder See“.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 10. Änderung FNP Elsterheide in der Fassung vom 09.09.2026 findet im Zeitraum vom

02.11.2026 bis 04.12.2026 statt.

Diese Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen des Entwurfs der 10. Änderung FNP Elsterheide sind auf dem Zentralen Landesportal Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) einsehbar. Zusätzlich sind die Unterlagen während der folgenden Zeiten in der Gemeindeverwaltung Elsterheide, Am Anger 36, 02979 Elsterheide, Zimmer 1.3 sowie auf der Homepage der Gemeinde unter https://elsterheide.de/kategorie/amtliche-bekanntmachungen/ einzusehen.

Montag           08.00 Uhr -12.00 Uhr und 13.00 Uhr -15.30 Uhr

Dienstag         08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr

Donnerstag     08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.30 Uhr

Freitag            08.00 Uhr - 11.30 Uhr

Stellungnahmen zur 10. Änderung FNP Elsterheide können bis einschließlich 04.12.2026 schriftlich, per E-Mail an gemeinde@elsterheide.de oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Elsterheide, Am Anger 36 in 02979 Elsterheide, OT Bergen abgegeben werden.

Verspätet abgegebene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung können bei der Beschlussfassung über die 10. Änderung FNP gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Es wird gemäß § 3 Abs. 3 BauGB auch darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Datenschutz

Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Gemeinde Elsterheide in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

gez. Gasterstädt

Bürgermeisterin

Kontakt

Heidrun Eger 

Bauamt

03571/480131

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe E DSGVO und dem Sächs. Datenschutzgesetz.

Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
Zum Seitenanfang