Flächennutzungsplan Stadt Seifhennersdorf Beschluss

Flächennutzungsplan der Stadt Seifhennersdorf

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 28.10.2026 bis 31.12.2099
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung über die Genehmigung des Flächennutzungsplanes der Stadt Seifhennersdorf

Der vom Stadtrat der Stadt Seifhennersdorf am 04.12.2025 beschlossene Flächennutzungsplan der Stadt Seifhennersdorf in der Fassung vom 18.08.2023 mit redaktionellen Änderungen vom 21.03.2024 und 30.10.2025, bestehend aus

  • der Planzeichnung
  • dem Begründungs- und Textteil sowie dem
  • Umweltbericht

wurde gemäß § 6 Abs. 1 BauGB durch das Landratsamt des Landkreises Görlitz mit Bescheid vom 05.05.2026, Aktenzeichen 621.3-BLP-1896, mit der Auflage 1.1 und den redaktionellen Änderungen Nr. 2.1 bis 2.14 genehmigt.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Seifhennersdorf wird mit Bekanntmachung der Genehmigung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wirksam.

Jedermann kann die vorgenannten Unterlagen sowie die zusammenfassende Erklärung des Flächennutzungsplanes der Stadt Seifhennersdorf einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Die Einsichtnahme des Flächennutzungsplanes der Stadt Seifhennersdorf ist ab Datum der öffentlichen Bekanntmachung bei der Stadtverwaltung Seifhennersdorf, Rathausplatz 1, Zimmer 11, 02782 Seifhennersdorf zu den nachfolgenden Zeiten möglich:

Dienstag           09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Donnerstag      09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag             09:00 Uhr bis 11:00 Uhr

Die Bekanntmachung sowie die vorgenannten Unterlagen mit zusammenfassender Erklärung des Flächennutzungsplanes der Stadt Seifhennersdorf können gemäß § 6 a Abs. 2 BauGB weiterhin im Internet über die Homepage der Stadt Seifhennersdorf unter https://www.seifhennersdorf.de/rathaus/flaechennutzungsplan sowie auf dem Zentralen Landesportal Sachsen – unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/seifhennersdorf eingesehen werden.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird nach § 215 Abs. 2 hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.

Hinweis: Der Flächennutzungsplan entfaltet als vorbereitender Bauleitplan gegenüber dem einzelnen Bürger keine unmittelbaren Rechtswirkungen. Der Flächennutzungsplan schafft kein Baurecht. Er bringt aber die interne Selbstbindung der Verwaltung zum Ausdruck.

Seifhennersdorf, 27.10.2026

Frau M. Gubsch, Bürgermeisterin

Kontakt

Stadtverwaltung Seifhennersdorf

SG Bau

Rathausplatz 1

02782 Seifhennersdorf

Zimmer 11

Tel: +49 (0) 3586 451528

bau@seifhennersdorf.de

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