Bebauungsplan Stadt Bad Lausick Frühzeitige Beteiligung

Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 81 „Beuchaer Oberweg“ frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

  • Status Beendet
  • Zeitraum 03.06.2024 bis 05.07.2024
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 81 „Beuchaer Oberweg“

Der Stadtrat der Stadt Bad Lausick hat mit Beschluss (Nr. 486/47/14/03/2024) vom 14.03.2024 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 81 “Beuchaer Oberweg“ und die Begründung in der Fassung vom 09.02.2024 gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung beschlossen.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes 81 „Beuchaer Oberweg“ und die Begründung liegen vom 03.06.2024 bis einschließlich 05.07.2024 während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht im Rathaus, Flur EG, aus:

montags und mittwochs                 7:30 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr,

dienstags                                       7:30 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr,

donnerstags                                  7:30 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr,

freitags                                          7:30 – 12:00 Uhr.

Abweichende Zeiten können mit Frau Tenner, Tel. 034345/70130 und Frau Ezold, Tel. 034345/7010 vereinbart werden. Während dieser Zeit können Anregungen und Hinweise zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Der Vorentwurf nebst Begründung ist in dieser Zeit auch auf der Homepage der Stadt Bad Lausick (www.bad-lausick.de) und dem Landesportal Sachsen (https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite) eingestellt.

Es wird darauf hingewiesen, dass

- gemäß § 4a Abs. 6 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Einbeziehungssatzung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte, nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist;

- Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Diese Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO im Rahmen des Verfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt. Sofern Dritte ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.

Bad Lausick, den 24.05.2024

Hultsch

Bürgermeister

Kontaktperson

Stadt Bad Lausick

Bauamt

Markt 1

04651 Bad Lausick

Frau Tenner/Frau Ezold

Telefon:     034345 701-30

                 034345 701 -13

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem sächs. Datenschutzgesetz. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und ggfs. E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c DSGVO werden die Daten im Rahmen des Verfahrens oder der Aufstellung einer Satzung für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt. Stellungnahmen ohne persönliche Daten können nicht beantwortet werden, werden jedoch dem Abwägungsprozess unterworfen.

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
  • Begründung

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang