Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB
zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Erschließung der Strandbereiche des Dreiweiberner Sees – Strandbereich Lohsa“
Der Gemeinderat der Gemeinde Lohsa hat in seiner Sitzung am 03.02.2026 den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Erschließung der Strandbereiche des Dreiweiberner Sees – Strandbereich Lohsa“ in der Fassung vom 09.01.2026 gebilligt und zur Veröffentlichung bestimmt.
Die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Erschließung der Strandbereiche des Dreiweiberner Sees – Strandbereich Lohsa“ wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt.
Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB wird der gebilligte Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Erschließung der Strandbereiche des Dreiweiberner Sees – Strandbereich Lohsa“ in der Fassung vom 09.01.2026 einschließlich der Begründung für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht, und zwar
vom 09. März 2026 bis einschließlich 10. April 2026
auf der Internetseite der Gemeinde Lohsa unter http://www.lohsa.de/oeffentliche-bekanntmachungen.html und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de.
Zusätzlich zur Einstellung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung des Entwurfs der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Erschließung der Strandbereiche des Dreiweiberner Sees“ - Strandbereich Lohsa in der Gemeindeverwaltung Lohsa, Am Rathaus 1 in 02999 Lohsa, während der Dienstzeiten:
Montag 8.30 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag 8:30 Uhr - 12:00 Uhr 13.00 Uhr - 15:30 Uhr
Mittwoch 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 8:30 Uhr - 12:00 Uhr 13.00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag 8:30 Uhr - 11:00 Uhr
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zur Entwurfsfassung der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Erschließung der Strandbereiche des Dreiweiberner Sees – Strandbereich Lohsa“ abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege an bauamt@lohsa.de oder über das zentrale Landesportal Bauleitplanung übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung Lohsa in der Gemeindeverwaltung Lohsa, Am Rathaus 1 in 02999 Lohsa vorgebracht werden.
Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Lohsa, 04.02.2026
Thomas Leberecht
Bürgermeister
Frau Andrea Schlungbaum
Telefon: 035724 / 5693 - 04