Regionalplan Regionaler Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien Öffentliche Auslegung

Sachliche Teilfortschreibung der Zweiten Gesamtfortschreibung des Regionalplanes Oberlausitz-Niederschlesien – Entwurf

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 03.03.2026 bis 27.04.2026
  • Stellungnahmen 15 Stellungnahmen
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Der Regionale Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien ist nach § 4a SächsLPlG verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2027 auf 1,3 Prozent seiner Fläche Windenergiegebiete in Form von Vorranggebieten auszuweisen. Die am 26. Oktober 2023 in Kraft getretene Zweite Gesamtfortschreibung des Regionalplanes für die Planungsregion Oberlausitz-Niederschlesien wird daher in Form eines sachlichen Teilregionalplanes fortgeschrieben. Sachlich ist die Fortschreibung auf die im Kapitel 6.4 der Zweiten Gesamtfortschreibung enthaltenen Festlegungen für die Windenergienutzung beschränkt. Der räumliche Geltungsbereich umfasst das gesamte Gebiet der Planungsregion mit den Landkreisen Bautzen und Görlitz.

Der Planentwurf umfasst die textlichen und zeichnerischen Festlegungen zur Windenergienutzung, deren Begründungen sowie den Umweltbericht. Darüber hinaus enthält der Planentwurf gemäß § 28 Abs. 2 ROG die zusätzliche Ausweisung von Vorranggebieten als Beschleunigungsgebiet.

Kontakt

Herr Weichler (ab 16.03.2026)

Telefon: 03591 /67966-120

Herr Zettwitz

Telefon: 03591/67966-110

für den Umweltbericht

Frau Heynen

Telefon: 03591/67966-140

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Regionaler Planungsverband             Hornja Łužica-Delnja Šleska

Regionalny zwjazk planowanja          Oberlausitz-Niederschlesien

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Dieses Merkblatt enthält Informationen zur Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch den Regionalen Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien im Rahmen der Offenlegung festlegungsrelevanter Planänderungen gemäß § 9 Abs. 2 und 3 ROG i. V. m. § 6 Abs. 2 SächsLPlG zur Beteiligung der Öffentlichkeit.

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3. Zweck und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Die Abgabe und Auswertung von Stellungnahmen erfordern die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Dies erfolgt nach den Bestimmungen der DSGVO in dem Umfang, soweit dies für die Durchführung des Verfahrens notwendig ist. Es erfolgt keine automatisierte Entscheidungsfindung gem. Art. 22 DSGVO.

Die Rechtsgrundlagen der Datenerhebung und Verarbeitung bilden Art. 6 Abs. 1 lit. e der DSGVO sowie § 9 ROG i. V. m. § 6 SächsLPlG.

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Es werden allgemeine Kontaktdaten wie

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  • Anschrift,
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5. Quelle der Daten

Die Erhebung von personenbezogenen Daten erfolgt bei der Abgabe von Stellungnahmen über das Beteiligungsportal (https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/rpv-oberlausitz-niederschlesien/startseite) sowie bei einer Übermittlung an den Regionalen Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien.

6. Empfänger der Daten

Personenbezogene Daten werden innerhalb unserer Einrichtung ausschließlich in den Bereichen verarbeitet, die diese Daten zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten bzw. zur Wahrnehmung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe benötigen. Innerhalb der Verwaltung erhalten nur die Personen Ihre personenbezogenen Daten, soweit diese sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen. Die abschließende Beschlussfassung über den Umgang mit den Stellungnahmen (Abwägungsbeschluss) erfolgt durch die Mitglieder der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes. Hierfür werden die in den Stellungnahmen der Öffentlichkeit enthaltenen personenbezogenen Daten anonymisiert.

Eine Datenweitergabe an Empfänger außerhalb des Regionalen Planungsverbandes erfolgt ansonsten nur, soweit gesetzliche Bestimmungen dies erlauben oder gebieten, die Weitergabe zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen erforderlich ist oder uns Ihre Einwilligung vorliegt.

7. Übermittlung in ein Drittland

Eine Übermittlung in ein Drittland erfolgt nicht.

8. Dauer der Datenspeicherung

Die Speicherdauer der personenbezogenen Daten richtet sich nach der Erforderlichkeit der Speicherung und erfolgt gem. Art. 5 Abs. 1 lit. e der DSGVO für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, höchstens jedoch bis zum Erlangen der Rechtsverbindlichkeit der folgenden Plangeneration.

9. Betroffenenrechte

Im Rahmen der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgabe ist der Regionale Planungsverband für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten verantwortlich. Die betroffene Person kann im Rahmen des Beteiligungsverfahrens folgende Rechte geltend machen:

Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO

Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO

Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO

  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO
  • Recht auf Mitteilung nach Art. 19 DSGVO

Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs.

Sofern die Verarbeitung von Daten auf Grundlage Ihrer Einwilligung erfolgt, sind Sie nach Art. 7 DSGVO berechtigt, die Einwilligung in die Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten jederzeit zu widerrufen. Bitte beachten Sie, dass der Widerruf erst für die Zukunft wirkt. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen. Bitte beachten Sie zudem, dass wir bestimmte Daten für die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben ggf. für einen bestimmten Zeitraum aufbewahren müssen (s. Ziffer 8 dieser Datenschutzinformation).

 10. Widerspruchsrecht

Soweit die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nach Art. 6 Abs 1 lit. e und f DSGVO erfolgt, haben Sie gemäß Art. 21 DSGVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung dieser Daten einzulegen. Einschränkungen ergeben sich jedoch aus denen in § 36 BDSG geregelten Ausnahmetatbestände.

Zur Wahrung Ihrer Rechte können Sie uns gern kontaktieren.

11. Erforderlichkeit der Bereitstellung personenbezogener Daten

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch den Regionalen Planungsverband steht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Wahrnehmung seiner öffentlichen Aufgaben gemäß ROG und SächsLPlG.

Die Bereitstellung personenbezogener Daten bei der Abgabe von Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung nach § 9 Abs. 2 und 3 ROG ist weder gesetzlich noch vertraglich vorgeschrieben. Sie sind somit nicht verpflichtet, Angaben zu Ihren personenbezogenen Daten zu machen. Bitte beachten Sie jedoch, dass der Sachverhalt dann anonym behandelt wird. Wir empfehlen, im Rahmen Ihrer Stellungnahme die unter Punkt 4. aufgeführten personenbezogen Daten anzugeben, die zur Durchführung des Verfahrens erforderlich sind.

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