Bekanntmachungstext im Amtsblatt
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Bekanntmachung über das Inkrafttreten des
Bebauungsplanes „Zur Domelei“ Schönbach
Der Gemeinderat der Gemeinde Schönbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.10.2026 den Abwägungs- und den Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan „Zur Domelei“ Schönbach in der Fassung vom November 2025, einschließlich der redaktionellen Korrekturen gemäß Abwägung vom 07.10.2026, gefasst.
Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung gemäß § 10 Absatz 3 BauGB in Kraft.
Der in Kraft getretene Bebauungsplan einschließlich Begründung kann auf dem zentralen Landesportal Sachsen www.buergerbeteiligung.sachsen.de und auf der Homepage der Gemeinde Schönbach unter www.gemeinde-schoenbach.de und der Stadt Neusalza-Spremberg unter www.neusalza-spremberg.de eingesehen werden.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Absatz 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der
Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des
Flächennutzungsplanes und
3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn sie nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Weiterhin wird auf § 4 Absatz 4 der Sächsischen Gemeindeordnung hingewiesen. Danach gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
(Unterschrift)
Bürgermeister
Stadtverwaltung Neusalza-Spremberg,
Herr Köpp, Leiter Bau- und Ordnungsamt
03587236122