Entwicklungssatzung Stadt Gröditz Öffentliche Auslegung

2. Entwurf Ergänzungssatzung „Angerwiese Spansberg“ der Stadt Gröditz, OT Spansberg

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 09.03.2026 bis 27.03.2026
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

über die öffentliche Auslegung des 2. Entwurfes der Ergänzungssatzung „Angerwiese Spansberg“ der Stadt Gröditz, OT Spansberg gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Gröditz hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 24.06.2025 den Entwurf der Ergänzungssatzung „Angerwiese Spansberg“, bestehend aus dem Plandokument und der Begründung in der Fassung Mai 2025, gebilligt.

Diese Entwurfsunterlagen lagen in der Zeit vom 23.06.2025 – 01.08.2025 öffentlich aus.

Nach der öffentlichen Auslegung wurden die Entwurfsunterlagen geändert. Das geänderte Plandokument sowie die entsprechend fortgeschriebene Begründung stellen den 2. Entwurf, Fassung Januar 2026, dar.

Der Stadtrat der Stadt Gröditz hat in der öffentlichen Sitzung am 24.02.2026 mit Beschluss 2026/013 den 2. Entwurf gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Das Plangebiet mit einer Fläche von 0,45 ha umfasst die privaten Flurstücke 60/3 (Teilfläche), 60/4, 60/5 und 60/6 der Gemarkung Spansberg. Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung ist in dem der Bekanntmachung beigefügten Übersichtsplan dargestellt.

Der 2. Entwurf, bestehend aus der Planzeichnung mit Textteil (Stand Januar 2026), der Begründung (Stand Januar 2026) und der fünf Anlagen    

Anlage 1          Artenschutzfachbeitrag (PNS Dr. Hanspach), Stand 04.12.2024

Anlage 2          Pflanzliste

Anlage 3          Bestandsplan TW, Stand 16.12.2024

Anlage 4          Informationsblatt Abfall, Stand 06/2024

Anlage 5          Nachweis der Oberflächenentwässerung nach DWA-A 138-1, 

                        Stand 08.12.2025

zur Begründung, werden in der Zeit

          vom 09.03.2026 bis einschließlich 27.03.2026

elektronisch auf der Homepage der Stadt Gröditz unter https://www.stadt-groeditz.de/rathaus-service/amtliche-bekanntmachungen  sowie auf dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen während desselben Zeitraumes unter: https://buergerbeteiligung.sachsen.de der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

Zusätzlich können die oben genannten Planunterlagen während der angegebenen Frist in der Stadtverwaltung Gröditz, Reppiser Straße 10, 01609 Gröditz während folgender Zeiten:

Öffnungszeiten Bürgerbüro:

Montag           8.00 – 12.00 Uhr

Dienstag         8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

Mittwoch        8.00 – 12.00 Uhr

Donnerstag    8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr

Freitag            8.00 – 12.00 Uhr

bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung, eingesehen werden.

Hinweise:

Stellungnahmen zum Planentwurf sollen vorrangig elektronisch an info@groeditz.de abgegeben werden.

Stellungnahmen zum Entwurf der Ergänzungssatzung können außerdem während der genannten Frist schriftlich oder mündlich bei der Stadtverwaltung Gröditz, Reppiser Straße 10, 01609 Gröditz zu den genannten Zeiten zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Über die vorgebrachten Anregungen entscheidet der Stadtrat.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 e DSGVO i. V. m. dem Sächsischen Datenschutzgesetz.

Gröditz, 26. Februar 2026

Münch

Bürgermeister                                                     

Kontakt

Frau S. Lehmann

Tel. 035263 / 328-48

s.lehmann@groeditz.de

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