Bebauungsplan Landeshauptstadt Dresden Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 389 B, Dresden-Altstadt I Nr. 45, Stadtquartier am Blüherpark-Mitte

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 09.03.2026 bis 10.04.2026
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
Bild vergrößern
Planzeichnung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 6. November 2019 nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beschluss-Nr. V3220/19 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 389 B, Dresden-Altstadt I Nr. 45, Stadtquartier am Blüherpark-Mitte, beschlossen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat am 4. Februar 2026 mit Beschluss-Nr. V0560/25 die Änderung des Geltungsbereiches beschlossen sowie den Entwurf des o. g. Bebauungsplanes gebilligt und zur Veröffentlichung bestimmt.

Die Umweltprüfung wurde im Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes durchgeführt und ein Umweltbericht ist erstellt worden. Die Umweltprüfung soll im Bebauungsplanverfahren auf zusätzliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen beschränkt werden.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden insbesondere folgende Ziele verfolgt:

  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebauliche Neuordnung im Plangebiet in Weiterentwicklung des Ergebnisses des Werkstattverfahrens Herkulesallee-West unter Berücksichtigung des Beschlusses V2890/19,
  • Herstellung eines auf die Innenstadt ausgerichteten neuen und markanten stadträumlichen Gefüges, Verbesserung der Verbindung mit der Dresdner Altstadt,
  • Entwicklung eines ergänzenden innenstadtnahen Quartiers für Wohnen und Arbeiten als Rahmen eines großzügigen Freiraumes,
  • Berücksichtigung von Anteilen für mietpreisgebundenen Wohnraum.

Die Grenze des neuen räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan im Maßstab 1 : 1000.

Hingewiesen wird darauf, dass außerhalb des zeichnerisch festgesetzten Geltungsbereiches folgende Zuordnungsfestsetzungen nach § 9 Abs. 1 a BauGB erfolgt sind:

  • Maßnahme E 1 - Erstaufforstungsfläche (Teilfläche 1)
    Die bestehende Waldfläche nach § 2 Abs. 1, 2 Waldgesetz mit einer Gesamtfläche von 1.975 m² auf den Flurstücken 1276/4, 1276/5 und auf Teilen von 1276/3 der Gemarkung Altstadt I wird für Wohnnutzung in Anspruch genommen. Die funktionale Kompensation des Eingriffs ist die Erstaufforstung (Waldersatz) der landwirtschaftlich genutzten Teilfläche von 2.500 m² des Flurstücks 222/3 der Gemarkung Wachwitz außerhalb des Plangebietes.
  • Maßnahme E 2 - Erstaufforstungsfläche (Teilfläche 2)
    Zum funktionalen Ausgleich des Eingriffs ist die Erstaufforstung von 1.000 m² des Flurstücks 222/3 der Gemarkung Wachwitz außerhalb des Plangebiets vorgesehen. Die im Bestand landwirtschaftlich genutzte Fläche soll zu einer Waldfläche umgewidmet werden. Dadurch wird eine maßgebliche Aufwertung für die Schutzgüter erreicht.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 389 B wird mit seiner Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie den Untersuchungen und Gutachten zum Vorhaben

vom 9. März bis einschließlich 10. April 2026

auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen veröffentlicht. Zusätzlich werden die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingestellt.

Darüber hinaus können die Planungsunterlagen während des o.g. Veröffentlichungszeitraumes montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr im Stadtforum, 1. Obergeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Waisenhausstraße 14, 01069 Dresden, eingesehen werden.

Es liegen wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zu folgenden Schwerpunkten vor:

  • Beachtung artenschutzrechtlicher Belange (Fledermäuse, Brutvögel)
  • Beachtung Lage innerhalb Trümmerschuttverbreitungsgebiet und Radonrisikoklasse I
  • Hinweise auf rechtliche Vorschriften zur Versickerung Niederschlagswasser
  • Beachtung der stadtklimatischen Auswirkungen des Bauvorhabens
  • Hinweise zu Luftschadstoffen
  • Beachtung Schallimmission durch Sport und Verkehr
  • Erfordernis eines externen naturschutzrechtlichen Ausgleiches
  • Freihaltung von Kronentraufbereichen und nicht unterbauten Flächen
  • Baumpflanzungen entlang der Lingnerallee
  • Hinweis zu geologischen Gutachten
  • Bedarf an öffentlichen Grünflächen/Spielplätzen
  • Verlust von Wald und Grünflächen
  • Hinweise zu Straßenbegleitgrün
  • Erfordernis Regenwasserbewirtschaftungskonzept und Bodengutachten
  • Beachtung Sichtachsen des Großen Gartens

Es liegen wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen der Öffentlichkeit zu folgenden Schwerpunkten vor:

  • Einschränkungen durch Fassadenbegrünung/Beschränkung auf Innenhöfe
  • Prüfung Baumstandorte hinsichtlich Erreichbarkeit Feuerwehr
  • Erfordernis Bodenordnungsverfahren für Niederschlagswasserbewirtschaftung bzw. Hinweise zur ortsnahen Versickerung des Niederschlagswassers
  • Parkflächen mit Ladeinfrastruktur/Kurzzeitparken
  • Zulassung von Abluftwärmepupen auf Dächern neben Fotovoltaikanlagen
  • Zulassung von Nebenanlagen in Höfen
  • Gefahr Windlast für Gründächer an höheren Eckgebäuden
  • Maß Vorgärten an Lingnerallee
  • Maß für Gründächer/Fotovoltaik
  • Erfordernis „grünen Insel“ als Erhaltungs- und Pflanzgebot
  • Überbauungsmaß der Eckgrundstücke
  • Substratschichtdicke der Gründächer im Hofbereich
  • Erfordernis Wegerecht für Allgemeinheit/Tiefgarageneinfahrten
  • Maß Planstraße B
  • Lagerung des Oberbodens

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen/Untersuchungen/Gutachten verfügbar:

Pflanzen

  • Grünordnungsplan, 29.04.2025, PRUGGER Landschaftsarchitekten, Pirna
  • Stellungnahme Umweltamt vom 15.05.2024
  • Stellungnahme Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft vom 15.04.2024
  • Stellungnahme Landesamt für Denkmalpflege vom 24.04.2024
  • Stellungnahme Amt für Gesundheit und Prävention vom 10.04.2024
  • Stellungnahme Bürger 1 vom 10.04.2024
  • Stellungnahme Bürger 2 vom 16.01.2024
  • Stellungnahme Bürger 3 vom 04.04.2024

Tiere

  • Artenschutzfachbeitrag, 30.10.2024, MEP Plan GmbH, Dresden
  • Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes Oberes Elbtal vom 20.03.2024
  • Stellungnahme Umweltamt vom 15.05.2024

Mensch

  • Schallimmissionsprognose - Verkehrslärmuntersuchung, 04.09.2025, cdf Schallschutz, Dresden
  • Schallimmissionsprognose - Sportanlagenlärmuntersuchung, 04.09.2025, cdf Schallschutz, Dresden
  • Stellungnahme Umweltamt vom 15.05.2024
  • Stellungnahme Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft vom 15.04.2024
  • Stellungnahme Amt für Gesundheit und Prävention vom 10.04.2024
  • Stellungnahme Bürger 2 vom 16.01.2024

Landschaft, Boden, Fläche und Wasser

  • Erschließungskonzeption, 30.04.2025 (zuletzt geändert am 09.05.2025), iKD Ingenieur-Consult GmbH, Dresden
  • Kfz-Stellplatzbedarf und Mobilitätskonzept, VKT Verkehrsplanung Köhler und Taubmann GmbH, Dresden
  • Stellungnahme Umweltamt vom 15.05.2024
  • Stellungnahme Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft vom 15.04.2024
  • Stellungnahme Stadtentwässerung Dresden GmbH vom 16.04.2024
  • Stellungnahme ZFM Sachsen vom 25.04.2024
  • Stellungnahme Landesamt für Denkmalpflege vom 24.04.2024
  • Stellungnahme Bürger 2 vom 16.01.2024
  • Stellungnahme Bürger 4 vom 12.04.2024

Klima

  • Grünordnungsplan, 29.04.2025, PRUGGER Landschaftsarchitekten, Pirna
  • Stellungnahme Umweltamt vom 15.05.2024
  • Stellungnahme Amt für Gesundheit und Prävention vom 10.04.2024
  • Stellungnahme Bürger 2 vom 16.01.2024

Die Untersuchungen und Gutachten können nach Vereinbarung im Stadtforum eingesehen werden. Für eine entsprechende Terminabsprache wenden Sie sich bitte an das Amt für Stadtplanung und Mobilität, Waisenhausstraße 14, 01069 Dresden, Tel.: 03 51 4 88 32 30, E-Mail: stadtplanung-mobilitaet@dresden.de.

Während der Veröffentlichung besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Die Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch übermittelt werden (E-Mail: stadtplanung-mobilitaet@dresden.de). Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Stellungnahmen, die nicht innerhalb des Veröffentlichungszeitraumes abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Dresden, 18. Februar 2026

gez. i. V. Jan Donhauser
Erster Bürgermeister

Dirk Hilbert
Oberbürgermeister

Hinweis:

Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie des Bebauungsplanes Nr. 389 B im Stadtbezirksamt Altstadt, 5. Obergeschoss, Zimmer 514, Ostra-Allee 11, 01067 Dresden während folgender Sprechzeiten möglich: Montag 9 bis 12 Uhr und ab 13 Uhr nach Vereinbarung, Dienstag, Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr, 17 bis 18 Uhr nach Vereinbarung, Mittwoch, Freitag nach Vereinbarung.

Kontakt

Landeshauptstadt Dresden
Amt für Stadtplanung und Mobilität
Abteilung Stadtplanung Innenstadt

Postanschrift: Postfach 12 00 20, 01001 Dresden

Besucheranschrift: Waisenhausstraße 14, 01069 Dresden

Datenschutzerklärung

Personenbezogene Daten müssen auf rechtmäßige Weise, nach dem Grundsatz von Treu und Glauben und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden ("Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz"); für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden und dürfen nicht in einer mit diesen Zwecken nicht zu vereinbarenden Weise weiterverarbeitet werden; eine Weiterverarbeitung für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gilt gemäß Artikel 89 Absatz 1 nicht als unvereinbar mit den ursprünglichen Zwecken ("Zweckbindung"); dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein.

Quelle: Auszug aus der Datenschutzverordnung EU-Datenschutzverordnung

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
Zum Seitenanfang