Vorhaben- und Erschließungsplan Gemeinde Stauchitz Öffentliche Auslegung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Netto-Markt An der Alten Schule in Seerhausen"

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 02.03.2026 bis 02.04.2026
  • Stellungnahmen 5 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Gemeinde Stauchitz

über die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan

„Netto-Markt An der Alten Schule in Seerhausen“

Der Gemeinderat der Gemeinde Stauchitz hat am 02.02.2026 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Netto-Markt An der Alten Schule in Seerhausen“ in der Fassung vom Januar 2026 mit Begründung und Anlagen gebilligt und beschlossen diesen nach gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Öffentlichkeit vorzustellen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 103/4, 104/4, 106/3 und 106/4 in der Gemarkung Seerhausen. Das Plangebiet befindet sich aus Meißen kommend am südlichen Ortseingang von Seerhausen direkt an der Riesaer Straße, Ecke Straße „An der Alten Schule“. Die Lage in der Ortschaft ist im Anschluss dieser Bekanntmachung dargestellt. 

Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Netto-Markt An der Alten Schule in Seerhausen“ (Stand Januar 2026) bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung einschließlich Umweltbericht und sämtlichen Anlagen sowie die bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen aus der Beteiligung zum Vorentwurf werden in der Zeit

vom 02.03.2026 bis einschließlich 02.04.2026

im zentralen Landesportal unter: https://buergerbeteiligung.sachsen.de veröffentlicht.

Zusätzlich liegt der Entwurf im genannten Zeitraum in der Gemeindeverwaltung Stauchitz, Thomas-Müntzer-Platz 2, 01594 Stauchitz, OT Staucha während der Dienststunden:

Dienstag                               8.00 - 11.30 Uhr    und   12.30 – 18.00 Uhr

Donnerstag                          8.00 - 11.30 Uhr    und   12.30 – 16.00 Uhr   

zu jedermanns Einsichtnahme als Papierexemplar öffentlich aus. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Stellungnahmen zum Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes können während der Auslegungsfrist schriftlich über das im Beteiligungsportal bereitgestellte elektronische Online-Formular, per E-Mail (gemeinde@stauchitz.de) und / oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 5 BauGB).

Es liegen folgende, wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit umweltbezogenen Hinweisen und Informationen vor:

Landkreis Meißen

Stellungnahme 10.06.2025

  • Untere Wasserschutzbehörde: Forderung Entwässerungsplanung, Hinweise zur Versickerung von Niederschlagswasser
  • Untere Naturschutzbehörde: redaktionelle Änderung zur Kompensation
  • Untere Behörden für Abfall, Boden und Altlasten: Hinweise zur Erosionsgefährdung
  • Untere Immissionsschutzbehörde: Forderung Schallimmissionsprognose
  • Untere Denkmalschutzbehörde: Hinweise zu notwendigen archäologischen Grabungen
  • Untere Brand- und Katastrophenschutzbehörde: Hinweise zur Brandbekämpfung, Löschwasserforderung

SachsenNetze HS, HD GmbH

Stellungnahme 20.05.2025

  • Hinweise zu vorhandenen Stromversorgungsnachweisen

Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Meißen

Stellungnahme 04.06.2025

  • Hinweise zum Knotenpunktausbau (Voruntersuchung), Baumanpflanzungen und verkehrstechnischer Erschließung

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Stellungnahme 05.06.2025

  • Hinweise zur Geologie, Baugrundgutachten, natürliche Radioaktivität, Radonschutz

Die Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung sowie die Inhalte der wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen können ebenfalls im zentralen Landespartal unter:

https://buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden.

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Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegeben Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadressen zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Stauchitz, den 27.02.2026

gez. Zschoke                                                                        

Bürgermeister

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Dirk Zschoke

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