Bebauungsplan Stadt Bad Düben Öffentliche Auslegung

„B-Zentrum Einzelhandelsstandort Dommitzscher Straße“

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 24.04.2024 bis 27.05.2024
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Stadt Bad Düben

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans
„B-Zentrum Einzelhandelsstandort Dommitzscher Straße“

Der Stadtrat der Stadt Bad Düben hat am in seiner Sitzung am 18.04.2024 den Entwurf des Bebauungsplans „B-Zentrum Einzelhandelsstandort Dommitzscher Straße“ vom 27.03.2024 gebilligt und zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Gleichzeitig erfolgt die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB und die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Das Plangebiet befindet sich östlich der Innenstadt Bad Düben, östlich der Dommitzscher Straße und südlich Durchwehnaer Straße/Waldhofsweg. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die in der Gemarkung Bad Düben, Flur 5 liegenden Flurstücke 548/2 und 550/2 sowie das in der Gemarkung Bad Düben Flur 11 liegende Flurstück 71/2, mit einer Fläche von 1,7 ha. Er ist in der nachfolgenden Abbildung dargestellt.

Der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 27.03.2024, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht mit Artenschutzfachbeitrag sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom

24.04.2024 bis einschließlich 27.05.2024

(Veröffentlichungsfrist) im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:

https://www.bad-dueben.de/stadtentwicklung/stadtentwicklung und

https://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html

und über das zentrale Landesportal unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

Zusätzlich werden die o.g. Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist zu den nachfolgenden Zeiten in der Stadtverwaltung Bad Düben, Markt 11, 04849 Bad Düben öffentlich ausgelegt.

Montag:          09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr

Dienstag:        09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 – 18:00 Uhr

Mittwoch:        geschlossen

Donnerstag:    09.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr

Freitag:           09.00 – 12.00 Uhr

Außerhalb der genannten Zeiten sind Termine nach Absprache möglich.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind in den auszulegenden Unterlagen für den Entwurf des Bebauungsplans verfügbar:

Fläche

  • derzeitige Flächennutzung im Plangebiet
  • Auswirkungen des Vorhabens durch Überbauung und Versiegelung

Boden

  • Bodenarten, Bodenfunktionen und Vorbelastungen im Plangebiet
  • Auswirkungen durch Überbauung und Versiegelung
  • Beschreibung von Ausgleichs- sowie Vermeidungsmaßnahmen

Wasser

  • Schutzbedürftigkeit des Grundwassers
  • Auswirkungen durch Überbauung und Versiegelung und den geänderten Abfluss von Niederschlagswasser
  • Beschreibung von Vermeidungsmaßnahmen

Klima/Luft

  • Klimatische Bedingungen im Plangebiet
  • Auswirkungen durch Überbauung und Versiegelung

Biotope und Flora

  • Im Plangebiet und der näheren Umgebung kartierte Biotoptypen
  • Auswirkungen während der Bauzeit und durch Überbauung und Versiegelung
  • Beschreibung der festgesetzten Begrünungs- und Pflanz- sowie Vermeidungsmaßnahmen

Fauna und biologische Vielfalt

  • Artenschutzfachbeitrag mit einer Bestandsaufnahme der im Untersuchungsraum vorkommenden Tierarten auf Grundlage einer fachplanerischen Potentialabschätzung und einer durchgeführten Vor-Ort-Begehung
  • Prüfung der artspezifischen Betroffenheit für die durch das Vorhaben betroffenen, gesetzlich geschützten Artengruppe Vögel
  • Bau- und betriebsbedingte Auswirkungen auf vorkommende Tierarten durch Überbauung und den Verlust von Lebensraum sowie betriebsbedingte Emissionen (z.B. Verkehrs- und Gewerbelärm, Lichtemissionen, Luftschadstoffemissionen, Erschütterung)
  • Herleitung und Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung des Eintretens der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände (§ 44 Bundesnaturschutzgesetz)

Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit und Landschaftsbild

  • Beschreibung des vorhandenen Orts-/Landschaftsbilds und der Vorbelastung durch Verkehrs- und Gewerbelärm
  • Beschreibung visueller Auswirkungen durch das Vorhaben

Kultur- und Sachgüter

  • Beschreibung zum Umgang mit möglichen Bodendenkmalen

Schutzgebiete nach Naturschutzrecht

  • Schutzgebiete im erweiterten Untersuchungsraum

Sonstige Angaben

  • Beschreibung möglicher Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
  • Umgang mit Abfällen und wassergefährdenden Stoffen
  • Beschreibung der Nutzung von erneuerbaren Energien
  • Beschreibung und Auswirkungen von Hochwassergefährdung
  • Darstellung der Ziele des Umweltschutzes und relevanter Planwerke
  • Beschreibung untersuchter Alternativen zur Planung
  • Eingriff- und Ausgleichsbilanzierung gemäß Handlungsempfehlung Sachsen
  • Methodikbeschreibung, Maßnahmen zur Überwachung
  • Kumulationswirkungen mit benachbarten Plangebieten und Projekten

Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E-Mail an beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de erfolgen, bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Für Rückfragen steht neben der Stadtverwaltung Bad Düben die mit der Planung beauftragte Büro Knoblich GmbH Landschaftsarchitekten, Heinrich-Heine-Straße 13, 15537 Erkner, Telefon (033 62) 8 83 61-0, E-Mail beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz.. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt “Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Bad Düben, 19.04.2024                                                                                Astrid Münster,

                                                                                                                      Bürgermeisterin

Kontaktperson

Stadtverwaltung Bad Düben

Bau-und Bürgeramt

Herr Thomas Brandt, Leiter Bau- und Bürgeramt

Tel. 034243/72260

Thomas.Brandt@Bad-Dueben.de

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