Bebauungsplan Stadt Eilenburg Öffentliche Auslegung

BP Nr. 60 "Wohnpark Muldenaue"

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 02.10.2026 bis 06.11.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 60 „Wohnpark Muldenaue“ der Großen Kreisstadt Eilenburg Der Stadtrat der Stadt Eilenburg hat am 07.09.2026 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans (B-Plans) Nr. 60 „Wohnpark Muldenaue“ vom 24.07.2026 mit dem Entwurf der Begründung vom 24.07.2026 einschließlich des Entwurfs des Umweltberichts vom 24.07.2026 gebilligt und deren öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich des B-Plans sowie die Fläche für die Ersatzaufforstung außerhalb des Geltungsbereichs des B-Plans (innerhalb des Flurstücks 9/29 in der Flur 29, Gemarkung Eilenburg) sind aus beiliegendem Lageplan (Anlage) ersichtlich. Der o.g. Entwurf des B-Plans mit o.g. Entwurf der Begründung einschließlich o.g. Entwurf des Umweltberichts sowie alle umweltrelevanten Stellungnahmen werden vom 02.10.2026 – 06.11.2026 während folgender Dienstzeiten im Bürgerbüro (Erdgeschoss) der Stadtverwaltung Eilenburg (Marktplatz 1, 04838 Eilenburg) öffentlich ausgelegt. Montag 9:00 bis 13:00 Uhr Dienstag 9:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch 9:00 bis 13:00 Uhr Donnerstag 9:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Freitag 9:00 bis 13:00 Uhr Samstag 9:00 bis 12:00 Uhr (jeder 1. und 3. Samstag des Monats) Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die genannten Unterlagen während des o.g. Zeitraums ins Internet, auf der Seite der Stadt Eilenburg (www.eilenburg.de >Rathaus >Bürgerservice>Öffentliche Auslegungen) und der Seite www.buergerbeteiligung.sachsen.de, eingestellt. Während der o.g. Auslegungsfrist können Anregungen zum Entwurf des B-Plans schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftlich vorgetragene Anregungen sollten die vollständige Anschrift des Verfassers und gegebenenfalls die vollständige Anschrift des betroffenen Grundstückes/Gebäudes ent-halten. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den B-Plan unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Folgende Schwerpunkte an umweltrelevanten Informationen liegen vor: Boden Die Beeinträchtigung von gewachsenem Boden ist im Zuge der Umsetzung des B-Plans nicht betroffen. Die Funktion des Bodens als Wasserspeicher wird durch Versickerung und Rückhaltung gefasster Niederschläge im Gelände kompensiert. Boden/Altlasten Es liegen historische und orientierende Erkundungen zum Dermatoid Werk und zur Kippe Oberförsterwerder vor. Zur Erkundung der Baugrundverhältnisse wurden durch die Beyer Umwelt Consult GmbH Baugrunduntersuchungen – Bericht vom 29.08.2023 und Boden – und Grundwasserun-tersuchungen – Berichte vom 11.12.2023 und 17.10.2023 durchgeführt. Wasser Der nördlich gelegene Altarm ist ein Gewässer 1. Ordnung (§9 Abs. 1 Nr. 16a BauGB), der mit der Mulde verbunden und gemäß § 21 Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) und § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützt ist. Zum kon-kreten Schutz des Altarms sind im B-Plan 10 m breite Uferrandstreifen (§ 9 Abs. 1 Nr. 16b BauGB) als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) festzusetzen. Es ist der Hochwasserschutz für die drei westlich gelegenen gewerblich genutzten Gebäu-de an der Uferstraße zu berücksichtigen, da diese im Überschwemmungsgebiet der Mittleren Mulde liegen. Diese haben Bestandsschutz und werden entsprechend im B-Plan festgesetzt. Gemäß § 78 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gelten bauliche und gemäß § 78a WHG sonstige Schutzvorschriften. Am Altarm/Uferstraße befindet sich die zu erhaltende Grundwassermessstelle (GWM) 05/98. Niederschlags-/Abwasser Laut Abwasserentsorgungskonzept des Abwasserzweckverbandes „Mittlere Mulde“ gilt für das Plangebiet eine dauerhaft dezentrale Abwasserentsorgung. Für die Entsorgung ist ein nach Regen- und Schmutzwasser getrenntes System vorzusehen. Gefasste Nieder-schlagswasser können im Plangebiet dezentral versickert werden. Zur Ableitung von Schmutzwasser der geplanten Wohnbebauung sind individuelle Entsorgungslösungen zu planen. Flora und Fauna Im Jahr 2022 erfolgte die Erfassung von Flora und Fauna im Plangebiet. Die Ergebnisse sind in den Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag vom 26.02.2025 und den Umweltbericht/ Grünordnungsplan des Büros für Landschaftsplanung Sabine Schlenkermann vom 24.07.2026 eingeflossen. Wald Im südöstlichen Plangebiet befindet sich Wald, für den zum überwiegenden Teil eine Ersatzaufforstung innerhalb des Plangebiets und zusätzlich auf Flächen außerhalb des Geltungsbereichs (innerhalb des Flurstücks 9/29 in der Flur 29, Gemarkung Eilenburg) erfolgen muss. Schutzgebiete Nordwestlich des Plangebietes befinden sich das Naturschutzgebiet „Vereinigte Mulde Eilenburg – Bad Düben“, die Schutzgebiete gemeinschaftlicher Bedeutung 65E „Verei-nigte Mulde und Muldeaue“, und das Vogelschutzgebiet „Vereinigte Mulde“. Eine Beein-trächtigung der genannten Schutzgebiete durch die vorliegende Planung liegt nicht vor. Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit/Kultur-/Sachgüter Aus den möglichen Kontaminationen (Altlasten der industriellen Nutzung) ergeben sich potenzielle Gesundheitsgefahren, die durch an die Wohnfunktion angepasste Sanierungs-verfahren entschärft werden müssen. Immissionen Durch das Büro akib Sachverständigen- und Ingenieurgesellschaft mbH wurde die Schall-immissionsprognose vom 25.01.2024 erstellt. Das Plangebiet ist mit Verkehrslärm vor-belastet. Zu den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezoqenen Informationen, die im Rahmen der Offenlage mit ausgelegt werden, gehören neben dem Umweltbericht: - die Stellungnahmen des Landratsamtes Nordsachsen vom 13.02.2023 - die Stellungnahmen der Landesdirektion Sachsen vom 09.02.2023 - die Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 08.02.2023 - die Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes Leipzig-Westsachsen vom 20.03.2025 - die Stellungnahme des Landesamtes für Archäologie vom 09.02.2023 - die Stellungnahme des Abwasserzweckverbandes „Mittlere Mulde" vom 20.02.2023 Umweltbezogene Stellungnahmen von Bürgern liegen nicht vor. Hinweis zum Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Ver-bindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mit-teilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffent-lichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit den Planunterlagen ausgelegt bzw. an gleicher Stelle, wie die Planunterlagen ins Internet eingestellt sind.

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Marktplatz 1 

04838 Eilenburg

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