Flächennutzungsplan Stadt Eilenburg Erneute Beteiligung

5. Änderung FNP

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 02.10.2026 bis 06.11.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs der

5. Änderung des Flächennutzungsplans

der Großen Kreisstadt Eilenburg

Der Stadtrat der Stadt Eilenburg hat am 07.09.2026, in öffentlicher Sitzung den überarbeiteten Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplans (FNPs) vom 24.07.2026 einschließlich der Begründung vom 24.07.2026 inklusive Entwurf des Umweltberichts vom 24.07.2026 gebilligt und dessen erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch beschlossen.

Der Geltungsbereich der 5. Änderung des FNP ist aus beiliegendem Lageplan (Anlage) ersicht-lich.

Die o.g. Unterlagen sowie alle umweltrelevanten Stellungnahmen werden vom

02.10.2026 – 06.11.2026

während folgender Dienstzeiten im Bürgerbüro (Erdgeschoss) der Stadtverwaltung Eilenburg (Marktplatz 1, 04838 Eilenburg) öffentlich ausgelegt.

Montag                            9:00 bis 13:00 Uhr

Dienstag                          9:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch                          9:00 bis 13:00 Uhr

Donnerstag                       9:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr

Freitag                             9:00 bis 13:00 Uhr

Samstag                          9:00 bis 12:00 Uhr (jeder 1. und 3. Samstag des Monats)

Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die genannten Unterlagen während des o.g. Zeitraums ins Internet, auf der Seite der Stadt Eilenburg (www.eilenburg.de >Rathaus >Bürgerservice>Öffentliche Auslegungen) und der Seite www.buergerbeteiligung.sachsen.de, eingestellt.

Während der o.g. Auslegungsfrist können Anregungen zum Entwurf des B-Plans schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Schriftlich vorgetragene Anregungen sollten die vollständige Anschrift des Verfassers und gegebenenfalls die vollständige Anschrift des betroffenen Grundstückes/Gebäudes enthalten. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den B-Plan unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Angepasst an die Planungsebene des FNP erfolgt eine schutzgutbezogene Ermittlung, Beschrei-bung bzw. Darstellung und Bewertung der Umweltauswirkungen, die mit der 5. Änderung des FNP einhergehen.

Für die Belange des Umweltschutzes wird gemäß § 2 (4) BauGB und § 2a Nr. 2, Anlage 1, BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt. Dargestellt werden die wichtigsten Ziele des Bau-leitplans, der übergeordneten Planungen, fachrelevanten Gesetze sowie die Berücksichtigung dieser Ziele und der Umweltbelange. Diese Ermittlung und Bewertung erfolgt für die Schutz-güter Fläche, Boden/Altlasten, Wasser, Klima/Luft, Biotope und Flora sowie Fauna und biolo-gische Vielfalt, Landschafts-/Ortsbild, Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit, Kultur- und Sachgüter.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind im Rahmen des Änderungsverfahrens für die einzelnen Schutzgüter verfügbar:

Fläche

Informationen zur derzeitigen Nutzung

Vorbelastung als ehemaliger Gewerbestandort

Boden/Altlasten

Bodenarten, Bodenfunktionen und Vorbelastungen im Plangebiet

Auswirkungen durch Beräumung der Industrieruine, Entsiegelung

Beschreibung der Belastung durch Altlasten im Plangebiet

Auswirkungen durch Begrenzung der Neuversiegelung

Wasser

Berücksichtigung des Schutzstatus des vorhandenen Altarms in Verbindung zur Vereinigten Mulde als ein Gewässer 1. Ordnung

Berücksichtigung des Überschwemmungsgebiets HQ100 und des Hochwasserrisikogebiet HQ200 der Vereinigten Mulde

Betrachtungen zu möglichen Beeinträchtigungen des qualitativen und quantitativen Zustands von Grund- und Oberflächengewässern

Betrachtungen zur Abwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung

Klima/Luft

Beschreibung der klimatischen Bedingungen im Plangebiet

Biotope und Flora

Im Plangebiet und der näheren Umgebung kartierte Biotoptypen und Pflanzenarten, Vorkommen von Wald

Fauna und biologische Vielfalt

Beschreibung der Artenausstattung und Lebensräume

Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit/Kultur-/Sachgüter

keine negative Betroffenheit

Landschafts-/Ortsbild

Beschreibung des vorhandenen Orts- und Landschaftsbildes

Schutzgebiete nach Naturschutzrecht

teilweise Lage innerhalb des Landschaftsschutzgebiets „Mittlere Mulde“

keine negativen Einflüsse auf die umliegenden Schutzgebiete Naturschutzgebiet „Vereinigte Mulde – Bad Düben“, FFH-Gebiet „Vereinigte Mulde und Muldeaue“ und SPA-Gebiet „Vereinigte Mulde“

Sonstige Angaben

Beschreibung untersuchter Alternativen zur Planung

Zu den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezoqenen Informationen, die im Rahmen der Offenlage mit ausgelegt werden, gehören neben dem Umweltbericht:

-        die Stellungnahmen des Landratsamtes Nordsachsen vom 11.09.2025

-        die Stellungnahmen der Landesdirektion Sachsen vom 12.09.2025

-        die Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 12.09.2025

-        die Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes Leipzig-Westsachsen vom

         09.09.2025

-        die Stellungnahme des Landesamtes für Archäologie vom 19.08.2025

-        die Stellungnahme des Abwasserzweckverbandes „Mittlere Mulde" vom

         01.09.2025

Umweltbezogene Stellungnahmen von Bürgern liegen nicht vor.

In den vorliegenden Stellungnahmen aus der Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung wird vor-wiegend auf naturschutzfachliche Gebiete und deren mögliche Beeinträchtigungen infolge der Umsetzung der Planung, die Betroffenheit des Plangebiets von Überschwemmungs- und über-schwemmungsgefährdeten Gebiet, mögliche Altlastenbetroffenheiten sowie den im Plangebiet vorhandenen Wald hingewiesen.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbin-dung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit den Planunterlagen ausgelegt bzw. an gleicher Stelle, wie die Planunterlagen ins Internet eingestellt sind.

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Dieser Informationspflicht kommt dieses Merkblatt nach.
Zwecke, für die personenbezogenen Daten verarbeitet werden:
Die personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Dokumentation des
Bauleitplanverfahrens und der Information über das Ergebnis, wie mit abgegebenen
Stellungnahmen umgegangen wurde, erhoben.
Zu diesem Zweck erheben wir folgende Daten von Ihnen:
Vor-/Zuname, Kontaktdaten (Adresse, E-Mailadresse, Telefonnummer)
Rechtsgrundlage(n) der Verarbeitung:
Art. 6 Abs. 1 lit. e EU-DSGVO in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 2 BauGB
Eine Datenübertragung an Dritte erfolgt ggf. an folgende Stellen:
 das mit der Planung beauftragte Planungsbüro
 Behörden der Fachaufsicht in Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben (Überprüfung
der Rechtmäßigkeit von Bauleitplänen und Satzungen)
 Verwaltungsgerichte zur gerichtlichen Überprüfung der Wirksamkeit von
Bauleitplänen oder Satzungen
Über die Abwägung von Stellungnahmen im Rahmen des Planungsverfahrens entscheidet
der Stadtrat. Die Mitglieder des Stadtrats und anderer Ausschüsse der Stadt Eilenburg
erhalten im Rahmen der Beratung und Beschlussfassung Daten aus den Stellungnahmen
nur in anonymisierter Form.
Für jede darüber hinausgehende Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten und die
Erhebung zusätzlicher Informationen bedarf es regelmäßig einer Einwilligung.
Die Speicherung der Daten erfolgt gemäß der gesetzlichen Vorgaben und solange wie die
Nutzung zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Die Löschung der Daten erfolgt
spätestens nach Ablauf von 30 Jahren beginnend ab Abschluss des
Bauleitplanverfahrens.
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zuständigen Stelle zu beschweren, insofern Sie einen Grund zur Beanstandung haben
sollten. Für die Inanspruchnahme dieses Rechts und der zuvor genannten wenden Sie
sich bitte an die am Ende dieser Erklärung aufgeführten Kontaktpersonen.
Verantwortlicher für die Datenerhebung:
Stadtverwaltung Eilenburg
FB 4 Bau und Stadtentwicklung
Marktplatz 1
04838 Eilenburg
Telefon 03423/652-174, Fax 03423/652-140, E-Mail: bauleitplanung@eilenburg.de
betrieblicher Datenschutzbeauftragter:
Herr Heinemann
Petersstraße 50
Tel.: 0341/355821-502, Fax: 0341/355821-599, E-Mail: datenschutz@beratungsraum.de
Aufsichtsbehörde:
Sächsischer Datenschutzbeauftragter, Bernhard-von-Lindenau-Platz 1, 01067 Dresden
E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de

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