Bebauungsplan "Harthaer Straße“
Öffentliche Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB & Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Dorfhain hat in seiner Sitzung am 21.08.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans "Harthaer Straße" beschlossen. Für das sich im Eigentum der Gemeinde Dorfhain befindliche Flurstück 530/2 der Gemarkung Dorfhain soll Baurecht geschaffen werden. Zukünftig sollen Eigenheime darauf entstehen können.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Harthaer Straße, Flst. 530/2“ in der Fassung vom 06.12.2023, bestehend aus den Planteilen
A – Planzeichnung,
B – Textliche Festsetzungen
C-1 – Begründung
wurde fertiggestellt und vom Gemeinderat der Gemeinde Dorfhain in seiner Sitzung am 29.01.2024 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Der Geltungsbereich des Vorentwurfes des Bebauungsplanes „Harthaer Straße, Flst. 530/2“ in der Fassung vom 06.12.2023 umfasst das Flurstück 530/2 sowie Teile des Flurstücks 501/24 der Gemarkung Dorfhain.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans " Harthaer Straße, Flst. 530/2" in der Fassung vom 06.12.2023 wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB einschließlich der Begründung im Internet veröffentlicht, und zwar
vom 04. März 2024 bis einschließlich 05. April 2024
auf der Internetseite der Gemeinde Dorfhain unter www.dorfhain.de und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de.
Zusätzlich zur Einstellung im Internet besteht für die Öffentlichkeit die Möglichkeit, gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Zeitraum vom 04. März 2024 bis einschließlich 05. April 2024 während der Dienstzeiten in der Gemeindeverwaltung Dorfhain im 1. OG, Schulstraße 4, 01738 Dorfhain frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet zu werden und den Vorentwurf des Bebauungsplans „Harthaer Straße, Flst. 530/2", Planstand 06.12.2023, einzusehen. Außerhalb der Öffnungszeiten ist bitte die Hausklingel zu nutzen; bzw. Anmeldung per E-Mail: gemeinde@dorfhain.de oder unter Tel.: 035055 61833.
Während dieser Veröffentlichungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Vorentwurf auf elektronischem Wege an gemeinde@dorfhain.de oder über das zentrale Landesportal Bauleitplanung übermittelt werden, können aber auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Dorfhain, Schulstraße 4, 01738 Dorfhain vorgebracht werden.
Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung können entsprechend § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß unberücksichtigt bleiben.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gegeben.
Olaf Schwalbe
Bürgermeister
Herr Olaf Schwalbe E-Mail: gemeinde@dorfhain.de