Bebauungsplan Stadt Altenberg Öffentliche Auslegung

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Altenberg Bebauungsplan ‘Am Roten Wasser, Geising‘

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 31.01.2024 bis 28.02.2025
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Planzeichnung
  1. Der Stadtrat der Stadt Altenberg hat den Bebauungsplan ‘Am Roten Wasser, Geising‘ (in der Fassung vom 20.12.2022, redaktionell geändert 14.07.2023) in seiner Sitzung am 16.10.2023 mit Beschluss-Nr. SR 583/47/2023 nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung (1 Blatt) beschlossen.
  2. Der Bebauungsplan bedarf nicht der Genehmigung durch die obere Verwaltungsbehörde.
  3. Die Satzung tritt mit dieser Bekanntmachung im Altenberger Boten gemäß § 10 Absatz 3 BauGB in Kraft.
  4. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung einschließlich Umweltbericht sowie der zusammenfassenden Erklärung in der Stadtverwaltung Altenberg, Platz des Bergmanns 2 in 01773 Altenberg, Zimmer 85 niedergelegt. Er kann dort während der Sprechzeiten für jedermann kostenlos eingesehen werden; über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
  5. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist im folgenden Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan im Maßstab 1 : 500.
  6. Eine Verletzung der in § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Absatz 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Absatz 3 Satz 2 sind gemäß § 215 Absatz 1 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzung der oben genannten Verfahrens- und Formvorschriften und Mängel in der Abwägung nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
  7. Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen nach § 44 Absatz 4 BauGB wird hingewiesen.
  8. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass nach § 4 Absatz 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
    1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
    2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
    3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Absatz 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
    4. vor Ablauf der in § 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
    a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
    b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Der Bebauungsplan mit Begründung einschließlich Umweltbericht sowie zusammenfassender Erklä-rung ist auch im Internet über die Internetseite der Stadt Altenberg unter: https://www.rathaus-altenberg.de/bekanntmachungen-aus-dem-bauamt/ sowie auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter: www.bauleitplanung.sachsen.de zugänglich.

Altenberg, 31.01.2024

Markus Wiesenberg

Bürgermeister              

Kontaktperson

Marcel Bandow

SG Bauverwaltung Hochbau

STADTVERWALTUNG ALTENBERG

Platz des Bergmanns 2

01773 Altenberg

Tel.: 035056 333-35

 

Gegenstände

Übersicht
  • Zusammenfassende Erklärung
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Rechtsplan Satzung

Informationen

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