Bebauungsplan Gemeinde Beilrode Beschluss

Bebauungsplan der Gemeinde Arzberg "Wohnen in Heidehäuser" in 04886 Arzberg, OT Heidehäuser

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 28.10.2026 bis 27.10.2027
Bild vergrößern
Planzeichnung

Bebauungsplan der Gemeinde Arzberg "Wohnen in Heidehäuser" in 04886 Arzberg, OT Heidehäuser 

Bekanntmachung Genehmigung und Satzungsbeschluss - Inkrafttreten

Der Gemeinderat Arzberg hat in seiner Sitzung am 09.06.2026, mit Beschluss-Nr. DS 089/06/2026,  den Bebauungsplan der Gemeinde Arzberg „Wohnen in Heidehäuser“ in 04886 Arzberg, OT Heidehäuser in der Fassung vom 28.05.2026, bestehend aus der Planzeichnung und dazugehöriger Begründung sowie der Anlage 1 – Umweltbericht und der Anlage 2 - Grünordnungsplan-Textteil, gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.

Planungsziel des Bebauungsplanes ist, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen und Grundlagen für den Erhalt und Ausbau eines bestehenden Wohngrundstückes sowie für die Errichtung von ca. zwei weiteren Wohngrundstücken zu schaffen, einschließlich der erforderlichen Erschließungsanlagen und unter Beachtung der umliegenden Bebauung. Es werden entsprechende Maßnahmen festgesetzt, um die Sicherung der geordneten städtebaulichen Entwicklung, die Integration des Plangebietes in die Landschaft, das Anlegen von Waldersatzflächen und die grünordnerischen Maßnahmen zur Kompensation zu gewährleisten.

Das zu überplanende Gelände liegt nördlich der Ortslage von Arzberg, im südöstlichen Bereich des Ortsteiles Heidehäuser im Außenbereich und wird auf den nachfolgenden Abbildungen nachrichtlich (unmaßstäblich) wiedergegeben.                    

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 35/12 (Teilfläche), 36, 37 (Teilfläche), 38 und 191 (Teilfläche) der Flur 2, Gemarkung Arzberg, auf einem Plangebiet von ca. 19.240 m².

Vom Landratsamt Nordsachsen, Bauordnungs- u. Planungsamt, wurde mit Bescheid – Vollzug des Baugesetzbuches - vom 16.09.2026, unter der Registriernummer 010/08/2026, dem Aktenzeichen 2025-06115, der Bebauungsplan der Gemeinde Arzberg „Wohnen in Heidehäuser“ in 04886 Arzberg, OT Heidehäuser, in der Fassung vom 28.05.2026, mit der Planzeichnung im Maßstab 1:500 und den darauf befindlichen textlichen Festsetzungen sowie der dazugehörigen Begründung vom 28.05.2026, nach § 10 Abs. 2 BauGB genehmigt.

Diese Genehmigung wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Entsprechend § 10a BauGB wurde dem Bebauungsplan die zusammenfassende Erklärung beigefügt.

Der Bebauungsplan der Gemeinde Arzberg „Wohnen in Heidehäuser“ in 04886 Arzberg, OT Heidehäuser, in der Fassung vom 28.05.2026, tritt am Tag dieser Bekanntmachung in Kraft.

Vom Tage der Bekanntmachung an, kann der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, in der Gemeindeverwaltung Arzberg, Platz der Einheit 1, in 04886 Arzberg, während der Dienst- und Geschäftszeiten:

Sprechzeiten Gemeindeverwaltung Arzberg:

Montag:           geschlossen

Dienstag:         09.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr

Mittwoch:         08:30 Uhr - 12:00 Uhr (nur nach vorheriger Absprache)

Donnerstag:     07.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.30 Uhr

Freitag:            07.30 Uhr - 12.00 Uhr

von jedermann eingesehen werden.  

Zusätzlich ist der Bebauungsplan der Gemeinde Arzberg „Wohnen in Heidehäuser“ in 04886 Arzberg, OT Heidehäuser, in der Fassung vom 28.05.2026, entsprechend § 10a Abs. 2 BauGB, im Internet eingestellt und wie folgt abrufbar:

Rechtsbehelf:

  1. Auf die Vorschriften des § 44, Abs. 3, Satz 1 und 2 BauGB in der derzeit gültigen Fassung über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44, Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird gemäß § 44, Abs. 5 BauGB hingewiesen.
  1. Beachtliche Verletzungen der in § 214, Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie der in § 214, Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214, Abs. 3, Satz 2 beachtlichen Mängeln des Abwägungsvorganges. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
  1. Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO), in der derzeit gültigen Fassung, beim Zustandekommen dieser Satzung kann gemäß § 4,  Abs. 4 SächsGemO, nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden.

Arzberg, den 28.10.2026

Holger Reinboth

Bürgermeister  

Kontakt

Frau Schultz-Zeidler - Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Beilrode

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
Zum Seitenanfang