Öffentliche Bekanntmachung über die förmliche Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der Außenbereichssatzung „An der Mannichswalder Straße“ der Gemeinde Neukirchen / Pleiße
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen / Pleiße hat in öffentlicher Sitzung am 13.12.2023 den Entwurf der Außenbereichssatzung „An der Mannichswalder Straße“, Gemarkung Schweinsburg in der Fassung 12/2023 mit Planzeichnung im Maßstab 1:1.500 und Begründung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Der Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Aufstellung der Außenbereichssatzung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB durchgeführt. Dementsprechend wurde nach § 13 Abs. 2 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Der Entwurf der Außenbereichssatzung mit Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf den Internetseiten der Gemeinde
www.neukirchen-pleisse.de
sowie des Zentralen Landesportals Sachsen unter
www.bauleitplanung.sachsen.de
in der Zeit vom 24.01.2024 bis 29.02.2024
einsehbar.
Zusätzlich liegen die Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Neukirchen/Pleiße, Bauamt, Pestalozzistr. 40, 08459 Neukirchen während der nachfolgend genannten Sprechzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag von 09.00 Uhr – 11.30 Uhr und 13.00 Uhr – 15.00 Uhr
Dienstag von 09.00 Uhr – 11.30 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr
Mittwoch von 09.00 Uhr – 11.30 Uhr und 13.00 Uhr – 15.00 Uhr
Donnerstag von 09.00 Uhr – 11.30 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr
Freitag von 09.00 Uhr – 11.00 Uhr.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf elektronisch an die E-Mail-Adresse beteiligung@staedtebau-chemnitz.de übermittelt sowie schriftlich, an oben angegebene Adresse, in der Gemeindeverwaltung oder während der Sprechzeiten mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über die Außenbereichssatzung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Außenbereichssatzung nicht von Bedeutung ist.
Die planberührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB parallel beteiligt.
Neukirchen, 23. Januar 2024
Ines Liebald, Bürgermeisterin
Gemeindeverwaltung Neukirchen/Pleiße, Bauamt, Pestalozzistr. 40, 08459 Neukirchen