Bebauungsplan Stadt Borna Öffentliche Auslegung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Energiepark Borna - Teilbereich 1"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 22.01.2024 bis 23.02.2024
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Borna hat in seiner Sitzung am 14.12.2023 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans, Stand 11/2023 gebilligt und zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt (Beschluss-Nr. 408/36/23). Gleichzeitig erfolgt die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 und die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Der Geltungsbereich gemäß Aufstellungsbeschluss umfasst Flächen östlich und südlich der Kernstadt Borna und soll über mehrere einzelne Bebauungspläne umgesetzt werden. Die vorliegende Planung betrifft die Teilfläche 1, südlich der Kernstadt Borna, zwischen Bundesstraße 93 im Norden und Westen, Gewerbegebiet Blumroda und Waldflächen im Süden und Bahnstrecke Neukieritzsch-Chemnitz im Osten gemäß der beigefügten Abbildung. Für den Verlust von Brutrevieren der Feldlerche durch die Überbauung mit PV-Modulen mit Reihenabständen < 3 m, sind Maßnahmen umzusetzen, welche die entfallenden Reviere ersetzen sollen. Hierfür ist die Umsetzung einer produktionsintegrierten Maßnahme (PIK) auf externen Ackerflächen im unmittelbaren Nahbereich des Plangebietes vorgesehen. Die Umsetzung erfolgt auf dem Flurstück 1374 in der Gemarkung Wyhra.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan, der Begründung und dem Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird in der Zeit vom

22.01.2024 bis einschließlich 23.02.2024

im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:

https://www.borna.de/Stadtverwaltung-und-Buergerservice/Oeffentliche-Bekanntmachungen.htm?

https://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html

Zentrales Landesportal unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

Zusätzlich werden die Unterlagen während der Beteiligungsfrist in der Stadtverwaltung Borna, Verwaltungsgebäude, „An der Wyhra 1“, Foyer 1. Etage in 04552 Borna

während der nachfolgend genannten Öffnungszeiten

Montag            09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag          09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Donnerstag      09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag             09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind für den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans verfügbar:

Fläche

  • derzeitige Flächennutzung im Plangebiet
  • Auswirkungen des Vorhabens durch den Entzug landwirtschaftlicher Flächen
  • Kritische Auseinandersetzung mit Belangen, die für bzw. gegen eine Inanspruchnahme der Flächen sprechen

Boden

  • Bodenarten, Bodenfunktionen und Vorbelastungen im Plangebiet, z.B. Altbergbau
  • Auswirkungen durch Überständerung und Versiegelung
  • Beschreibung von Vermeidungsmaßnahmen und der festgesetzten Anlage von Extensivgrünland, Gehölzen und Feldhecken als bodenverbessernde Maßnahmen

Wasser

  • Zustand des Grundwassers
  • Auswirkungen durch einen veränderten Niederschlagswasserabfluss

Klima/Luft

  • Klimatische Bedingungen im Plangebiet
  • Auswirkungen durch Überbauung und Begrünung

Biotope und Flora

  • Im Plangebiet und der näheren Umgebung kartierte Biotoptypen
  • Auswirkungen während der Bauzeit und während des Betriebs
  • Beschreibung der festgesetzten Begrünungsmaßnahmen zur Umwandlung von Acker in Blühwiesen und extensives Grünland und des dazugehörigen Pflegekonzepts
  • Auseinandersetzung mit für eine zukünftige Aufforstung vorgesehenen Flächen und Beschreibung einer Maßnahme zur Erstaufforstung

Fauna und biologische Vielfalt

  • Artenschutzfachbeitrag mit den im Untersuchungsraum vorkommenden Tier- und Pflanzenarten auf Grundlage von Artabfragen, Potentialabschätzungen und durchgeführten Kartierungen sowie einer Konfliktanalyse für die durch das Vorhaben betroffenen, gesetzlich geschützten Arten Vögel, Fledermäuse, Reptilien und Amphibien
  • Bau- und betriebsbedingte Beeinträchtigung vorkommender Tierarten durch Überbauung und Zerschneidung
  • Beschreibung von Artenschutzmaßnahmen und der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung des Eintritts artenschutzrechtlicher Verbote (z.B. ökologische Bauüberwachung, Bauzeitenregelung, Artenschutzkontrolle vor Baubeginn, Externe Maßnahme Brutvögel, Strukturaufwertung für Reptilien, Nistkästen)
  • Avifaunistische Gutachten mit Aussagen zum Zug- und Rastgeschehen vor Ort und zur Erfassung der Brutvögel

Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit und Landschaftsbild

  • Beschreibung des vorhandenen Landschaftsbilds und der Vorbelastung durch anthropogene Nutzungen sowie verscheidener Wirkzonen
  • Beeinträchtigung des Landschaftsbilds durch Überbauung und visuelle Wahrnehmung
  • Beschreibung von Sichtbeziehungen und der festgesetzten Pflanzung von Gehölzen zur Reduktion der Sichtbarkeit
  • Blendgutachten mit Betrachtung der Auswirkungen auf umliegende, schutzbedürftige Nutzungen und Verkehrswege
  • Angaben zu Emissionen (Lärm, elektrische Felder, Blendung)

Kultur- und Sachgüter

  • Keine Betroffenheit von Kulturdenkmalen

Schutzgebiete nach Naturschutzrecht

  • Schutzgebiete angrenzend und im erweiterten Untersuchungsraum
  • Beschreibung möglicher Wechselwirkungen zwischen den Schützgütern
  • Erheblichkeitsabschätzung (Vorprüfung) zu den Auswirkungen auf das SPA-Gebiet „Speicherbecken Borna und Teichgebiete Haselbach“

Sonstige Angaben

  • Darstellung der Ziele des Umweltschutzes und relevanter Planwerke
  • Eingriff- und Ausgleichsbilanzierung gemäß Handlungsempfehlung Sachsen
  • Bestands- und Konfliktplan sowie Maßnahmenplan zur Grünordnung
  • Methodikbeschreibung, Maßnahmen zur Überwachung
  • Umgang mit Abfällen und wassergefährdenden Stoffen
  • Anfälligkeit des Vorhabens für schwere Unfälle oder Katastrophen

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E.Mail an fd31@borna.de erfolgen, bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden.

Für Rückfragen zur Planung steht neben der Stadtverwaltung Borna, FD31, Frau Meißner auch das mit der Planung beauftragte Büro Knoblich Landschaftsarchitekten, Heinrich-Heine-Str. 13, 15537 Erkner, Herr Walter, Telefon 03362/883610, E-Mail beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.

Kontakt

Büro Knoblich Landschaftsarchitekten

Herr Walter

Heinrich-Heine-Str. 13

15537 Erkner

Tel.: 03362/883610

Mail: beteiligung@bk-landschaftsarchitekten

 

oder:

 

Stadtverwaltung Borna

FD31 - Bauordnung, Bauplanung, Stadtentwicklung

Frau Meißner

An der Wyhra 1

04552 Borna

Tel.: 03433/873232

Mail: fd31@borna.de

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Stadtverwaltung Borna

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Markt 1

04552 Borna

03433/873121

dsb.borna@borna.de

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Die in den erforderlichen Unterlagen verlangten Angaben werden insbesondere aufgrund von §§ 2 bis 4c, 12 - 38 BauGB  erhoben. Dies erfolgt in aller Regel zur Beteiligung der jeweiligen Träger privater oder öffentlicher Belange, sowie sachkundigen Dritten, um eine entsprechende und sachgerechte Abwägung in der Fachplanung zu ermöglichen.

"Verarbeitung" meint jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung und das Löschen oder die Vernichtung.

5. Wer bekommt meine Daten?

Eine Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt durch den Fachdienst 31, Bauordnung, Bauplanung, Stadtentwicklung der Großen Kreisstadt Borna. Eine Weitergabe an Dritte kann erfolgen, wenn dies aufgrund einer Ermächtigungsgrundlage zugelassen und erforderlich ist, um die öffentlich-rechtlichen Aufgaben angemessen wahrzunehmen.

Darüber hinaus erhält der Stadtrat der Großen Kreisstadt Borna eingeschränkten Zugriff im Rahmen der Abwägung auf die vorgebrachten Belange.

Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten erfolgt auch im Rahmen des § 4a Abs. 4 Satz 1 und § 10a Abs. 2 BauGB. Dazu wird der rechtskräftige Bebauungsplan oder dessen Entwurf, seine Begründung mit dazu gehörigen Gutachten und die Bekanntmachung im zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen und auf der Internetseite der Stadt Borna zur digitalen Veröffentlichung eingestellt. 

6. Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Soweit erforderlich, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer der Bearbeitung unter zur Hilfenahme mit automatisierten Datenverarbeitungsvorgängen. Abgeschlossene Vorgänge werden aufgrund der Bestimmungen des Sächsischen Archivgesetzes (SächsArchivG) aufgehoben. Diese Daten sind durch technische und organisatorische Maßnahmen vor Verlust oder Beschädigung gesichert.

7. Welche weiteren Datenschutzrechte habe ich?

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  1. Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DSGVO).
  2. Recht auf Datenberichtigung und -sperrung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten
  3. Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen des Artikel 17 DSGVO erfüllt ist.
  4. Recht auf Schadensersatz,
  5. Widerspruch gegen die Verarbeitung der Daten,
  6. Verstöße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen können dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten gemeldet werden.

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
  • Begründung mit Anlagen / Gutachen
  • Umweltbericht mit Anlagen
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Klimagutachten

Informationen

Übersicht
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