Der Gemeinderat der Gemeinde Kodersdorf hat am 01.07.2025 den Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Ersatzneubau EDEKA Markt, Straße der Einheit, Kodersdorf“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der Planfassung vom 23.05.2025 beschlossen und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Die Begründung und der Umweltbericht in der Fassung vom 23.05.2025 wurden gebilligt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 11.192 m² und schließt die Flurstücke 33/2, 34/1, 34/2, 63/4, 63/5, 73 (Teilfläche), 74/2, 74/3, 74/4, 74/5 (Teilfläche), 76/3 und 76/4 (Teilfläche) der Gemarkung Kodersdorf Flur 8 ein. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans ist im nachfolgenden Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.
Der Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Ersatzneubau EDEKA Markt, Straße der Einheit, Kodersdorf“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B), der Begründung und dem Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 23.05.2025, liegt in der Zeit vom
vom 07.07.2025 bis einschließlich zum 09.08.2025
während folgender Zeiten
Montag 07.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 07.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch 07.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 07.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag 07.00 - 11.00 Uhr
im Verwaltungsverband Weißer Schöps/Neiße, Straße der Freundschaft 1, 02923 Kodersdorf öffentlich aus. Daneben können die vollständigen Planunterlagen auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/weisserschoeps-neisse/beteiligung/themen/ eingesehen werden.
Während des Auslegungszeitraumes können Anregungen zu den künftigen Darstellungen und Inhalten der Bebauungsplanung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der Bebauung die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Kultur- und Sachgüter und auf das Landschaftsbild geprüft.
Folgende umweltbezogene Unterlagen liegen zur Einsichtnahme vor:
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der Bebauung die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft. Folgende umweltbezogenen Informationen zu den Auswirkungen der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Ersatzneubau EDEKA Markt, Straße der Einheit, Kodersdorf“ liegen vor:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden und Wasser:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima/Luft:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Flora und Fauna, Biotope sowie Schutzgebiete:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter:
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen zum Planentwurf schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Abwägung mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Ersatzneubau EDEKA Markt, Straße der Einheit, Kodersdorf“ unberücksichtigt bleiben.
Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Schöne
Bürgermeister
Kodersdorf, 02.07.2025
Verwaltungsverband
Bauverwaltung
Straße der Freundschaft 1
02923 Kodersdorf
Tel.: 035825 / 70034 o. 70032