Die Mitglieder der Verbandsversammlung des Verwaltungsverbandes Weißer Schöps/ Neiße fassten in ihrer Sitzung am 02.06.2025 den Entwurf- und Auslegungsbeschluss zur 9. Änderung des Flächennutzungsplans Planteil 4 – Gemeinde Schöpstal, Bereich des Bebauungsplans "Eigenheime Flurstück 15/5 Gemarkung Ebersbach Flur 4".
Ziel des Änderungsverfahrens ist die Herstellung der Übereinstimmung zwischen vorbereitender und verbindlicher Bauleitplanung. Durch die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) wird im Bereich des gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren aufgestellten B-Planes "Eigenheime Flurstück 15/5 Gemarkung Ebersbach Flur 4" die Darstellung einer Wohnbaufläche in den FNP übernommen. Die neue Wohnbaufläche bindet unmittelbar an vorhandene Wohnbauflächen an.
Das Änderungsverfahren wird im zweistufigen Verfahren aufgestellt. Bestandteil des Verfahrens ist eine zweifache Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit sowie eine Umweltprüfung.
Der Geltungsbereich der Teiländerung des Flächennutzungsplante entspricht mit ca. 0,4 ha der Größe des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes und umfasst folgende Flurstücke:
- Flst. 15/5 und teilweise Flst. 20 Gemarkung Ebersbach Flur 4
In Bezug auf die Planung und ihre möglichen Auswirkungen wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben und der Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplans Planteil 4 – Gemeinde Schöpstal, Bereich des Bebauungsplans "Eigenheime Flurstück 15/5 Gemarkung Ebersbach Flur 4" bestehend aus einer Planzeichnung und einer Begründung Teil I und II in der Zeit vom
16.06.2025 bis 18.07.2025
beim Verwaltungsverband Weißer Schöps/ Neiße, Straße der Freundschaft, 02923 Kodersdorf, Raum 304 während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag: 9.00-12.00 Uhr
Dienstag: 9.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9.00-12.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr
Freitag: geschlossen
Zusätzlich können die vollständigen Planentwurfsunterlagen während der öffentlichen Auslegung auf folgenden Internetseiten eingesehen werden:
Folgende umweltbezogenen Unterlagen liegen zur Einsichtnahme vor:
[1] Umweltbericht zur Planung (Begründung Teil II)
[2] Anlage 1 zum Umweltbericht: Zeichnung Biotoptypen/Eingriffsflächen
[3] Anlage 2 zum Umweltbericht: Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung
[4] Stellungnahmen (SN) der Träger öffentlicher Belange und Behörden der frühzeitigen Beteiligung
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der Bebauung die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen und biologische Vielfalt, auf Boden und Fläche, Wasser, Luft und Klima, Landschaftsbild sowie auf Mensch, kulturelles Erbe und Sachgüter geprüft. Die umweltbezogenen Informationen zu den jeweiligen Schutzgütern finden sich in den zur Einsichtnahme vorliegenden umweltbezogenen Unterlagen.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen und biologische Vielfalt:
Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:
Flächennutzung, Biotoptypen im Geltungsbereich, Auswirkungen durch Lebensraumverlust, Lage von Schutzgebieten und Geschützten Biotopen in der Umgebung, Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung, Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden und Fläche:
Flächennutzung, Bodenschutz, Vermeidungsmaßnahmen.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser:
Oberflächen- und Grundwasser, Versickerung/ Ableitung des Regenwassers.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima/ Luft:
Bestandsklima, Auswirkungen durch das Vorhaben.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild:
Auswirkungen der Planung auf das Landschaftsbild.
Gebäudebestand und passen sich aufgrund der Festsetzungen zu Gebäudehöhen und Dachformen in den Bestand ein.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch
Auswirkungen der Planung auf menschliche Gesundheit.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
Auswirkungen der Planung auf Schutzgüter des kulturellen Erbes und sonstige Sachgüter.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB können während der Auslegung beim Verwaltungsverband Weißer Schöps/ Neiße von jedermann Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen zum Planentwurf (zu den Änderungen oder Ergänzungen und ihre möglichen Auswirkungen) schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan "Eigenheime Flurstück 15/5 Gemarkung Ebersbach Flur 4" unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Kodersdorf, den 07.06.2025
Holl
Verbandsvorsitzender
Verwaltungsverband
Bauverwaltung
Straße der Freundschaft 1
02923 Kodersdorf
Tel.: 035825 / 70034 o. 70032