Bebauungsplan Verwaltungsverband Weißer Schöps/Neiße Beschluss

Bebauungsplan "Eigenheime Flurstück 15/5 Gemarkung Ebersbach Flur 4"

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 09.06.2025 bis 11.06.2027
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Planzeichnung

Der von der Gemeinde Schöpstal am 19.02.2025 als Satzung beschlossene Bebauungsplan "Eigenheime Flurstück 15/5 Gemarkung Ebersbach Flur 4" in der Fassung vom 11.11.2024 mit redaktionellen Änderungen vom 30.01.2025 wurde gemäß § 10 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 23.04.2025 (Az: 621.4- BLP-2438) durch das Landratsamt, Amt für Infrastruktur und Mobilität genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Der Bebauungsplan "Eigenheime Flurstück 15/5 Gemarkung Ebersbach Flur 4" tritt mit dieser Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Der Bebauungsplan bestehend aus einer Satzungsplan (Teil A – Planzeichnung, Teil B – Textlichen Festsetzungen) und der Begründung Teil I und Teil II mit Anlagen 1-2 sowie die Zusammenfassende Erklärung liegen beim Verwaltungsverband Weißer Schöps/ Neiße, Straße der Freundschaft, 02923 Kodersdorf, Raum 304 während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Montag:          9.00-12.00 Uhr

Dienstag:        9.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr

Mittwoch:        geschlossen

Donnerstag:    9.00-12.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr

Freitag:           geschlossen

Entsprechend § 10a Abs. 2 BauGB kann der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung und Umweltbericht sowie Zusammenfassender Erklärung ergänzend auch im Internet auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/beteiligung/aktuelle-themen/1053444

sowie auf der Webseite der Gemeinde Schöpstal unter https://www.gemeinde-schoepstal.de/kategorie/aktuelle-meldungen/

eingesehen werden.

Nach § 215 Abs. 2 BauGB wird auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen hingewiesen:

Unbeachtlich werden

1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.

Hinweis auf § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung

    der Satzung verletzt worden sind,

3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzeswidrigkeit

    widersprochen hat,

4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder

b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter

Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 SächsGemO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Schöpstal, den 07.06.2025

Bernd Kalkbrenner

Bürgermeister

Kontakt

Verwaltungsverband

Bauverwaltung

Straße der Freundschaft 1

02923 Kodersdorf

Tel.: 035825 / 70034 o. 70032

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