Bebauungsplan Gemeinde Schönfeld Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "An den Koppeln"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 11.06.2025 bis 21.07.2025
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Lampertswalde hat in seiner Sitzung am 10.06.2025 den Entwurf des Bebauungsplans „An den Koppeln“ in Adelsdorf in der Fassung vom 10.06.2025, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), textlichen Festsetzungen (Teil B) und Begründung (Teil C-1) inklusive Umwelt-bericht (Teil C-2) einschließlich der Änderung des räumlichen Geltungsbereiches gegenüber dem Auf-stellungsbeschluss Nr. 390/11/2023 vom 21.11.2023 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst nunmehr das Flurstück 3/5 sowie Teile der Flurstücke 5/1 und 116/1 der Gemarkung Adelsdorf. Die Plangebietsgrenzen können der Anlage 1 entnommen werden.

Der Entwurf des Bebauungsplans „An den Koppeln“ in Adelsdorf in der Fassung vom 10.06.2025 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich der Begründung und den nachfolgend genannten umweltbezogenen Informationen sowie mit den nach Einschätzung der Gemeinde Lampertswalde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht, und zwar

vom 20.06.2025 bis einschließlich 21.07.2025

auf der Internetseite der Gemeinde Lampertswalde unter www.gemeinde-lampertswalde.de und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de.

Zusätzlich zur Einstellung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans „An den Koppeln“ in Adelsdorf in der Gemeindeverwaltung Lampertswalde, Ortrander Straße 2, 01561 Lampertswalde sowie in der Gemeinde Schönfeld, Bauverwaltung, Straße der MTS 11, 01561 Schönfeld im Zeitraum während der Dienstzeiten.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des Bebauungsplans „An den Koppeln“ in Adelsdorf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege an bauamt@gemeinde-schoenfeld.de oder über das zentrale Landesportal Bauleitplanung übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung Lampertswalde, Ortrander Straße 2, 01561 Lampertswalde sowie in der Gemeinde Schönfeld, Bauverwaltung, Straße der MTS 11, 01561 Schönfeld vorgebracht werden.

Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

-           Umweltbericht zum Bebauungsplan i.d.F. vom 10.06.2025:

Dem Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplans können Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter entnommen werden, insbesondere zum Umfang der Neuversiegelung bisher unversiegelter Flächen und der Überplanung von Gartenflächen. Der Umweltbericht enthält außerdem Angaben zu Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen. Die naturschutzfachlichen Kompensationsmaßnahmen erfolgen auf folgenden von der Gemeinde bereitgestellten Flächen:

•           Teile des Flurstücks 176/2 der Gemarkung Adelsdorf

-           Ausbreitungsberechnung für Geruch zum Bebauungsplan „An den Koppeln“ in Adelsdorf, 24. Januar 2025:

Im Bericht wird geprüft, ob durch die bestehende Tierhaltung mit Rindern und Pferden sowie zugehöriger Auslaufflächen und Mistlager in der unmittelbaren Nachbarschaft des B-Plan-Gebietes an der geplanten Wohnnutzung erhebliche Geruchsbelastungen hervorgerufen wer-den.

-           Geotechnische Berichte zur Versickerung von Regenwasser auf den Flurstücken 3/5 und 5/1 der Gemarkung Adelsdorf, 17.02.2025 / 18.02.2025:

Die Berichte enthalten Hinweise zu Boden- und Wasserverhältnissen im Plangebiet. Darüber hinaus wird über Sickerversuche die Baugrunddurchlässigkeitswerte ermittelt und ein Vor-schlag, wie das Regenwasser ohne Verschleppung von Schadstoffen in den versickerungs-fähigen Baugrund gelangt, unterbreitet.

-           Fachplanung zur Entsorgung von Regen- und Schmutzwasser zum Bebauungsplan „An den Koppeln“ in Adelsdorf, 10.06.2025:

mit Hinweisen zu Möglichkeiten zur Entsorgung des Regenwassers und gereinigten Schmutz-wassers.

Zusätzlich liegen bereits vorhandene, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB zu folgenden Themen aus:

-           Archäologie / Denkmalschutz: Umgebungsschutzbelange eines Kultur-

            denkmals

-           Natur- und Artenschutz / Kompensationsmaßnahmen / Baumschutz

-           Gewässerschutz

-           Abwasserbeseitigung / Versickerung von Niederschlagswasser

-           Bodenschutz

-           Immissionsschutz (Geruchsimmissionen)

-           Wald

-           Agrarstruktur

-           Radonschutz

-           Geologie / Hydrogeologie

-           Klima

Renè Venus

Bürgermeister der Gemeinde Lampertswalde

Kontakt

Gemeinde Lampertswalde, Sekretariat, Ortrander Straße 2, 01561 Lampertswalde

Gegenstände

Übersicht
  • Deckblatt
  • Planzeichnung
  • Textfestsetzungen Entwurf
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Ausbreitungsrechnung
  • Gutachten

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang