Bebauungsplan Gemeinde Großharthau Öffentliche Auslegung

Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Schulstraße-West II“ Großharthau

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 10.06.2025 bis 12.07.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Öffentliche Auslegung - Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Schulstraße-West II“ Großharthau

Der Gemeinderat von Großharthau hat in seiner Sitzung am 14.05.2015 den Entwurf der 1. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes "Wohnbebauung Schulstraße-West II" Großharthau in der Fassung vom 24.04.2025, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textlichen Festsetzungen (Teil B) und Begründung (Teil C) gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Der Änderungsbereich umfasst den kompletten Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans "Wohnbebauung Schulstraße-West II": Flurstücke 693 – 710, 712, 715 – 718, 719 (tlw.), 720 – 723, 724/1, 724/2, 725, 726/1, 726/12 (tlw.), 727 – 730, 731 (tlw.), 732 (tlw.) und 733 der Gemarkung Großharthau. Planungsziel ist die Erhöhung der auf den Wohngrundstücken festgesetzten Grundflächenzahl von bisher 0,3 auf 0,4.

Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB wird der gebilligte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans "Wohnbebauung Schulstraße-West II" Großharthau in der Fassung vom 24.04.2025 für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht, und zwar

vom 10. Juni 2025 bis einschließlich 11. Juli 2025

auf der Internetseite der Gemeinde Großharthau unter https://grossharthau.de/laufende-bauleitverfahren/ und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de.

Zusätzlich zur Einstellung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Wohnbebauung Schulstraße-West II" in der Gemeindeverwaltung Großharthau im Bauamt, Wesenitzweg 6, 01909 Großharthau während der Dienstzeiten.

Während des Veröffentlichungszeitraums können von jedermann Stellungnahmen zur Entwurfsfassung der Bebauungsplanänderung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege an bauamt@grossharthau.de oder über das zentrale Landesportal Bauleitplanung übermittelt werden, können aber bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Großharthau im Bauamt, Wesenitzweg 6, 01909 Großharthau abgegeben werden.

Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung zur Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bebauungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB aufgestellt wird. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Danach wird von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, von der Durchführung der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der Zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Kontakt

Bauamt Leitung

 Grit Richardt

Informationen

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