Bebauungsplan Stadt Dahlen Öffentliche Auslegung

Öffentliche Beteiligung zum Entwurf des vorzeitigen Bebauungsplans „Gewerbegebiet Börln“

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 18.06.2025 bis 18.07.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Stadt Dahlen 

Öffentliche Beteiligung zum Entwurf des vorzeitigen Bebauungsplans  „Gewerbegebiet Börln“ gemäß BauGB der Stadt Dahlen 

Der Stadtrat der Stadt Dahlen hat in seiner Sitzung am 22.05.2025 den Entwurf des vorzeitigen Bebauungsplans „Gewerbegebiet Börln“ gebilligt und zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt (Beschluss 24/2025). 

Gleichzeitig wird die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden durchgeführt. 

Das Plangebiet befindet sich am nordöstlichen Siedlungsrand des Stadtteiles Börln und umfasst eine Fläche von ca. 0,3660 ha (Flurstück 491/6 der Gemarkung Börln).  
Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Gewerbegebiets gemäß § 8 BauNVO. Es soll auf einer ehemals als landwirtschaftliches Betriebsgelände genutzten Fläche Baurecht für ein  ortsansässiges Bauunternehmen geschaffen werden.  

Der Entwurf des vorzeitigen Bebauungsplans mit Begründung und Planzeichnung vom 07.05.2025, Umweltbericht vom 30.04.2025, Hydrologisches Gutachten in der Fassung vom  24.08.2022 und die artenschutzrechtliche Betroffenheitsabschätzung vom 30.04.2025 liegt nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung vom 

18.06.2025 bis einschließlich 18.07.2025 

während der nachfolgenden Öffnungszeiten in den Räumlichkeiten der Stadtverwaltung Dahlen, Markt 4, 04774 Dahlen aus. 

Dienstag      09.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 16.00 Uhr 
Donnerstag  09.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 18.00 Uhr 

Außerhalb der Öffnungszeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich. 

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung, der Entwurf des vorzeitigen Bebauungsplans mit seiner Begründung sowie die Planzeichnung, dem Umweltbericht und dem Hydrologischen Gutachten und die artenschutzrechtliche Betroffenheitsabschätzung sind im Internet auf 
folgenden Seiten verfügbar: 

https://www.heidestadt-dahlen.de/rathaus/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachung/  sowie über das zentrale Landesportal unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de 

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Die Abgabe von Stellungnahmen kann beispielsweise auch elektronisch per E-Mail an info@rathaus-dahlen.de erfolgen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. 

Hinweis zum Datenschutz: 
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: 


„Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt. 

Dahlen, 27.05.2025 

gez. Löwe 
Bürgermeister 

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Bürgermeister Matthias Löwe

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