Bebauungsplan Gemeinde Gelenau Erneute Beteiligung

Erweiterung Bebauungsplan Nr. 14-20-06/1 Gewerbegebiet B95 - 3. BA

  • Status Beendet
  • Zeitraum 30.11.2023 bis 12.01.2024
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegung zum Entwurf des Bebauungsplanes „Nr. 14-20-06 / 1 – Gewerbegebiet B 95 – 3. BA“ in der Fassung vom April 2023 in der Gemeinde Gelenau gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Gemeinderat der Gemeinde Gelenau hat in seiner Sitzung am 19.11.2019 beschlossen, ein Bauleitverfahren für einen Bebauungsplan „Nr. 14-20-06 / 1 – Gewerbegebiet B 95 – 3. BA“ einzuleiten. Der Bebauungsplan soll im Parallelverfahren aufgestellt werden.

Der Gemeinderat der Gemeinde Gelenau hat in seiner Sitzung am 26.09.2023 (Beschlussnummer 55/2023) den Entwurf des Bebauungsplanes „Nr. 14-20-06 / 1 – Gewerbegebiet B 95 – 3. BA“ in der Fassung vom April 2023 mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.

 In der Zeit vom 04.12.2023 – 12.01.2024 wird der Entwurf des Bebauungsplanes „Nr. 14-20-06 / 1 – Gewerbegebiet B 95 – 3. BA“ in der Fassung vom April 2023 in der Gemeinde Gelenau mit Begründung und Umweltbericht, sowie den umweltbezogenen Stellungnahmen des Landratsamtes Erzgebirge und des NABU in der Gemeindeverwaltung Gelenau, Rathausplatz 1, 09423 Gelenau / Erzgeb. im Sekretariat des Bürgermeisters (1. Stock, Zimmer 2.03) zu jedermanns Einsicht während nachfolgender Zeiten

Montag          08:15 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr

Dienstag         08:15 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch       08:15 - 12:00 und 13:00 - 14:30 Uhr

Donnerstag   08:15 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr

Freitag            08:15 - 12:00 Uhr

öffentlich ausgelegt.

(Achtung: ab 27.12.2023 bis einschließlich 29.12.2023, sowie am 01.01.2024 bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen.)

Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Entwurf des Bebauungsplanes „Nr. 14-20-06 / 1 – Gewerbegebiet B 95 – 3. BA“ einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich o. während der Sprechzeiten zur Niederschrift unter oben genannter Stelle abgeben.

Die Mitteilung kann auch elektronisch an bauamt@gelenau.de übermittelt werden.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich während der Auslegungsfrist nach § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet eingestellt:

www.gelenau.de/index.php/rathaus/aktuelles

sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung des Bebauungsplanes „Nr. 14-20-06 / 1 – Gewerbegebiet B 95 – 3. BA“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Gelenau, den 20.11.2023

Schreiter

Bürgermeister                                                                                  Siegel

Kontaktperson

Gemeinde Gelenau/Erzgeb.

Rathausplatz 1

09423 Gelenau/Erzgeb.

Tel.: 037294 84960

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Bekanntmachung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Artenschutzrechtliches Gutachten
  • Umweltbericht

Informationen

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