Öffentliche Auslegung zum Entwurf des Bebauungsplanes „Nr. 14-20-06 / 1 – Gewerbegebiet B 95 – 3. BA“ in der Fassung vom April 2023 in der Gemeinde Gelenau gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Gemeinderat der Gemeinde Gelenau hat in seiner Sitzung am 19.11.2019 beschlossen, ein Bauleitverfahren für einen Bebauungsplan „Nr. 14-20-06 / 1 – Gewerbegebiet B 95 – 3. BA“ einzuleiten. Der Bebauungsplan soll im Parallelverfahren aufgestellt werden.
Der Gemeinderat der Gemeinde Gelenau hat in seiner Sitzung am 26.09.2023 (Beschlussnummer 55/2023) den Entwurf des Bebauungsplanes „Nr. 14-20-06 / 1 – Gewerbegebiet B 95 – 3. BA“ in der Fassung vom April 2023 mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.
In der Zeit vom 04.12.2023 – 12.01.2024 wird der Entwurf des Bebauungsplanes „Nr. 14-20-06 / 1 – Gewerbegebiet B 95 – 3. BA“ in der Fassung vom April 2023 in der Gemeinde Gelenau mit Begründung und Umweltbericht, sowie den umweltbezogenen Stellungnahmen des Landratsamtes Erzgebirge und des NABU in der Gemeindeverwaltung Gelenau, Rathausplatz 1, 09423 Gelenau / Erzgeb. im Sekretariat des Bürgermeisters (1. Stock, Zimmer 2.03) zu jedermanns Einsicht während nachfolgender Zeiten
Montag 08:15 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr
Dienstag 08:15 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 08:15 - 12:00 und 13:00 - 14:30 Uhr
Donnerstag 08:15 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:15 - 12:00 Uhr
öffentlich ausgelegt.
(Achtung: ab 27.12.2023 bis einschließlich 29.12.2023, sowie am 01.01.2024 bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen.)
Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Entwurf des Bebauungsplanes „Nr. 14-20-06 / 1 – Gewerbegebiet B 95 – 3. BA“ einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich o. während der Sprechzeiten zur Niederschrift unter oben genannter Stelle abgeben.
Die Mitteilung kann auch elektronisch an bauamt@gelenau.de übermittelt werden.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich während der Auslegungsfrist nach § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet eingestellt:
www.gelenau.de/index.php/rathaus/aktuelles
sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung des Bebauungsplanes „Nr. 14-20-06 / 1 – Gewerbegebiet B 95 – 3. BA“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Gelenau, den 20.11.2023
Schreiter
Bürgermeister Siegel
Gemeinde Gelenau/Erzgeb.
Rathausplatz 1
09423 Gelenau/Erzgeb.
Tel.: 037294 84960