Bebauungsplan Stadt Waldheim Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen TÖB, Abstimmung mit den Nachbargemeinde

Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB

zum Bebauungsplan Nr. 17 Bereich Rudelsdorf „Solarpark Rudelsdorf“

Der Stadtrat der Stadt Waldheim hat in seiner Sitzung am 23.03.2023 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 17 Bereich Rudelsdorf „Solarpark Rudelsdorf“ gefasst. Er hat zudem beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit durchzuführen.

Der Geltungsbereich des o.g. Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 2,82 ha. Betroffen ist ein Teil des Flurstücks 110/1 der Gemarkung Rudelsdorf. Um den Voraussetzungen des § 30 Abs. 1 BauGB an einen qualifizierten Bebauungsplan zu entsprechen, wurden Teile des Flurstücks 120/4 sowie Teile des Straßenflurstücks 77/11 Gemarkung Rudelsdorf in den Geltungsbereich einbezogen (Anbindung an die öffentliche Straßenverkehrsfläche der Otzdorfer Straße).

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Photovoltaikanlage zur umweltgerechten Erzeugung von elektrischem Strom im Sinne der Förderung der Nutzung regenerativer Energieformen. Planungsziele im Einzelnen sind die Errichtung einer großflächigen Photovoltaik-Freiflächenanlage, die Sicherung der Anlage durch Einzäunung und die Anbindung der Anlage ans öffentliche Straßen- und Stromnetz sowie die Wiederherstellung der Fläche für die Landwirtschaft nach Auslaufen der PV-Nutzung.

Die Bekanntmachung und der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 17 Bereich Rudelsdorf „Solarpark Rudelsdorf“ in der Fassung vom 04.08.2023 – bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textlichen Festsetzungen (Teil B) und Begründung (Teil C) – werden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsicht

vom 18.09.2023 bis einschließlich 17.10.2023

auf der Internetseite der Stadt Waldheim unter www.stadt-waldheim.de sowie im Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de im Internet veröffentlicht. Während dieser Veröffentlichungsfristfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Vorentwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollten elektronisch an: hochbau@stadt-waldheim.de übermittelt werden, bei Bedarf können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Waldheim vorgebracht werden. Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Zusätzlich sind die Planunterlagen im Rathaus der Stadt Waldheim, Niedermarkt 1, 04736 Waldheim, Erdgeschoss, Zimmer 2 (Bürgerbüro) während der folgenden Öffnungszeiten

Montag:

 

09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag: 

   

09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch:

 

vorerst bis 31.12.2023 geschlossen

Donnerstag:

 

09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag:

 

09:00 - 12:00 Uhr

einsehbar.

Steffen Ernst

Bürgermeister                                                              (Siegel)

Kontaktperson

Herr Voigt

zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.