Bebauungsplan Stadt Schkeuditz Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Altstandort Edelpelz Leipziger Straße" der Stadt Schkeuditz

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 07.07.2025 bis 08.08.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 26.06.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes „Altstandort Edelpelz Leipziger Straße“, die Begründung mit Umweltbericht, die umweltbezogen Informationen und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der vorliegenden Fassung gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Das Plangebiet befindet sich in der Kernstadt Schkeuditz ca. 100 m südöstlich des Marktes und umfasst die Flurstücke 284/1, 285/1, 286/1, 65, 66, 67, 69, 70, 71, 72, 74, 76, 144/5, 144/29, 144/76, 144/84, 144/270, 144/271, 144/272, 283, 287, 288, 247, 82/4, 83/9, 144/333, 290/2, 290/3, 289, 81/3, 81/2, 144/323, 144/28, 144/74, 167, 144/273, 220, 144/203, 144/244, 144/211, 144/212, 86/2, 86/1, 83/4, 85/2, 85/1, 84/2, 83/6, 83/15, 83/7, 83/13, 83/11, 82/5, 82/6, 80, 79/1, 78, 77/1, 144/6, 144/7, 144/8, 73, 79/2, 75, 77/2 im Gesamten sowie die Flurstücke 64/3, 243/1, 59, 284/2, 285/2, 286/2 und 144/368 anteilig.

82/2 Im Norden wird das Plangebiet begrenzt durch die Leipziger Straße, im Osten durch den Altscherbitzer Friedhof, im Süden durch die Weiße Elster und im Westen durch die Straße „Mühlberg“ (siehe Übersichtsplan als rot unterlegte Fläche).

Mit der Planaufstellung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des brachgefallenen Industriegebietes zum Wohnstandort geschaffen werden und damit ein städtebaulicher Missstand behoben werden.

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Altstandort Edelpelz Leipziger Straße“, die Begründung mit Umweltbericht, die umweltbezogen Informationen und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind in der Zeit

vom 07.07.2025 bis 08.08.2025

zur allgemeinen Information im Internet unter www.schkeuditz.de > Stadt & Bürgerservice > Verwaltung > Stadtentwicklung > Bauleitplanung sowie im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar. Weiterhin sind die Unterlagen in der Stadtverwaltung Schkeuditz, Stabsstelle Stadtentwicklung/ Liegenschaften / Wirtschaft und Tourismus, Amtsgasse 11 in 04435 Schkeuditz (2. OG, Raum 2.01) während der Dienstzeiten (Mo., 08:00-12:00 Uhr | Di., 09:00-12:00 Uhr & 13:00-18:00 Uhr | Do., 08:00-12:00 Uhr & 13:00-17:00 Uhr jeweils nach telefonischer Vereinbarung | Fr., 08:00-12:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen und wesentliche umweltrelevante Stellungnahmen sind verfügbar:

Unterlagen:

  • Bebauungsplan „Altstandort Edelpelz Leipziger Straße“ mit Begründung und Umweltbericht (Stand: 26.05.2025)
  • Verkehrsuntersuchung Prognose 2035, IVAS Ingenieurbüro für Verkehrsanlagen und -systeme (Stand: 19.12.2023)
  • Geotechnischer Bericht, Hubert Beyer Umwelt Consult GmbH (Stand: 20.12.2023)
  • Mobilitätskonzept für Bauvorhaben Elster Quartier, evhcle (Stand: 14.01.2025)
  • Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchungen für den Bebauungsplan „Altstandort Edelpelz Leipziger Straße“, GWL Grundwasser Leipzig GmbH (Stand: 05.05.2025)
  • Altlastenuntersuchungen (Boden/Grundwasser), Beyer Umwelt Consult GmbH (Stand: 08.05.2025)
  • Entwurfsplanung Entwässerungskonzept, Alkewitz Landschaftsarchitekten (Stand: 12.05.2025)
  • Schalltechnische Untersuchung, 3L Akustik GmbH (Stand: 19.05.2025)
  • Artenschutzfachbeitrag für den Bebauungsplan „Altstandort Edelpelz Leipziger Straße“, GWL Grundwasser Leipzig GmbH (Stand: 19.05.2025)
  • Umweltbezogene Stellungnahmen:

A          Stellungnahme des Landratsamtes Landkreis Nordsachsen vom 22.05.2023

B          Stellungnahme des Landesamtes für Archäologie vom 19.04.2023

C          Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 10.05.2023

D         Stellungnahme des Sächsischen Oberbergamtes vom 25.04.2023

E          Stellungnahme der Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH vom 12.05.2023

F          Stellungnahme der Flughafen Leipzig/Halle GmbH vom 10.05.2023

G          Stellungnahme der Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH vom 15.05.2023

H          Stellungnahme der Landestalsperrenverwaltung vom 25.04.2023

Aussagen zu wesentlichen umweltrelevanten Belangen nach Schutzgütern:

Schutzgut Mensch und seine Gesundheit:

  • Aussagen zum Verkehrs- und Gewerbelärm in der Begründung, im Umweltbericht, in der Schalltechnischen Untersuchung und der Stellungnahme A
  • Hinweise zum Fluglärm (Nachtschutzgebiet) in der Begründung, im Umweltbericht, in der Schalltechnischen Untersuchung und den Stellungnahmen C und F
  • Aussagen zur Schadstoffbelastung und Altlastensanierung in der Begründung, im Umweltbericht, den Altlastenuntersuchungen (Boden/Grundwasser) und der Stellungnahme A
  • Hinweise zur natürlichen Radioaktivität und zum Radonschutz im Bebauungsplan und in der Stellungnahme C
  • Hinweise zum Schallschutz bei Luft-Wärme-Pumpen und Lüftungen im Bebauungsplan und in der Stellungnahme A
  • Hinweise zur Vermeidung von Rauchgas im Bebauungsplan und in der Stellungnahme A
  • Hinweise zum Blendschutz bei Solaranlagen im Bebauungsplan und in der Stellungnahme A

Schutzgut Flora und Fauna, Biologische Vielfalt:

  • Aussagen zu artenschutzrechtlichen Auswirkungen sowie Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen in der Begründung, im Umweltbericht, im Artenschutzfachbeitrag und der Stellungnahme A
  • Aussagen zu Auswirkungen auf das FFH- und Vogelschutzgebiet „Leipziger Auwald“ in der Begründung, im Umweltbericht, in den Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchungen für den Bebauungsplan „Altstandort Edelpelz Leipziger Straße“ und der Stellungnahme A
  • Aussagen zu angrenzenden Waldflächen (Altscherbitzer Park) in der Begründung, im Umweltbericht und in der Stellungnahme A
  • Aussagen zu Eingriffen in Biotope sowie Natur und Landschaft in der Begründung, im Umweltbericht und in der Stellungnahme A

Schutzgut Boden und Fläche:

  • Aussagen zu den Baugrundverhältnissen im Umweltbericht, im Geotechnischen Bericht und in der Stellungnahme C
  • Hinweise zu Spuren von Altbergbau und unterirdischen Hohlräumen im Bebauungsplan und in der Stellungnahme D
  • Aussagen zur Schadstoffbelastung und Altlastensanierung in der Begründung, im Umweltbericht, den Altlastenuntersuchungen (Boden/Grundwasser) und der Stellungnahme A
  • Hinweise zu verfügbaren Geodaten sowie zur Anzeige und Übergabe der Ergebnisse von geologischen Untersuchungen in der Stellungnahme C

Schutzgut Wasser:

  • Aussagen zu den hydrogeologischen Verhältnissen im Umweltbericht, im Geotechnischen Bericht und in der Stellungnahme C
  • Aussagen zum bergbaulich beeinflussten Grundwasseranstieg im Umweltbericht und den Stellungnahmen C, D und G
  • Aussagen zur Schadstoffbelastung des Grundwassers (flächenhafter Grundwasserschaden) und zum Grundwassermonitoring in der Begründung, im Umweltbericht, in den Altlastenuntersuchungen (Boden/Grundwasser) und der Stellungnahme A
  • Aussagen zur Niederschlagsentwässerung und zum Überflutungsnachweis in der Begründung, im Umweltbericht, den Altlastenuntersuchungen (Boden/Grundwasser), der Entwurfsplanung Entwässerungskonzept und den Stellungnahmen A und E
  • Aussagen zu Oberflächengewässern (Weiße Elster, verrohrtes Gewässer) sowie zum Hochwasserschutz und Gewässerrandstreifen in der Begründung, im Umweltbericht und in den Stellungnahmen A und H

Schutzgut Klima/Luft:

  • Aussagen zu den regional- und lokalklimatischen Verhältnisse im Umweltbericht

Schutzgut Landschaft:

  • Aussagen zur Entwicklung des Landschaftsbildes im Umweltbericht

Schutzgut Kultur- und Sachgüter:

  • Aussagen und Hinweise zu Baudenkmälern (Albanuskirche, Leipziger Straße 38) in der Begründung, im Umweltbericht und in der Stellungnahme A
  • Hinweise zum archäologischen Relevanzbereich und zum Umgang mit Bodenfunden in der Begründung, im Umweltbericht und in den Stellungnahmen A und B

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Hinweise und Anregungen zum Entwurf schriftlich bei der Stadtverwaltung Schkeuditz eingereicht, per E-Mail an stadtentwicklung@schkeuditz.de gesendet oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Nach § 4a Abs. 5 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

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Stabsstelle Stadtentwicklung / Liegenschaften / Wirtschaft und Tourismus

Amtsgasse 11

04435 Schkeuditz

Stadtentwickler Philipp Löffler

Telefon 034204 - 88 1703

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