Bebauungsplan Stadt Schkeuditz Öffentliche Auslegung

5. Änderung des Bebauungsplans "Tannewald mit Stämmerweg" der Stadt Schkeuditz

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 07.07.2025 bis 08.08.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 26.06.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes „Tannewald mit Stämmerweg“ in Form der 5. Änderung einschließlich der Begründung mit Umweltbericht in der vorliegenden Fassung vom Mai 2025 gebilligt und die Veröffentlichung nach § 4a Abs. 2 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Das Plangebiet der 5. Änderung des Bebauungsplanes „Tannewald mit Stämmerweg“ befindet sich im Ortsteil Radefeld und umfasst den gesamten Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Tannewald“, den Stämmerweg sowie die Verlängerung des Stämmerweges bis zur Südumfahrung Schladitzer See.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird im Nordwesten durch den Haynaer Weg, im Nordosten durch den Bebauungsplan „Am Hayner Weg“ sowie die Bestandsstraße Stämmerweg, im Osten und Süden durch Wald- und Ackerflächen sowie im Westen durch die Lindenthaler Straße und die Kölner Straße (S 1) begrenzt. Das Plangebiet ist im Übersichtsplan durch rote Umrandung gekennzeichnet und umfasst eine Fläche von ca. 45 ha.

Die Planänderung verfolgt im Zusammenhang mit der Planung bzw. Umsetzung aktueller gewerblicher Bauvorhaben folgende städtebauliche Zielstellungen:

  • Genereller Ausschluss von Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Stellplätzen für Flughafen-Parkplatz-Shuttle,
  • Anpassung von Gebietsfestsetzungen, Baufeldgrenzen sowie Kompensations- und Verkehrsflächen,
  • Klarstellung von Festsetzungen, die in Folge anderer Planverfahren bereits geändert sind und
  • Entlastung der Ortslage Radefeld vom Durchgangsverkehr durch die planungsrechtliche Sicherung der Straßenbaumaßnahmen Ausbau des Stämmerweges sowie des Knotenumbaus S 1 /Kölner Straße.

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Tannewald mit Stämmerweg“ in Form der 5. Änderung, die Begründung mit Umweltbericht, die umweltbezogen Informationen und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind in der Zeit

vom 07.07.2025 bis 08.08.2025

zur allgemeinen Information im Internet unter www.schkeuditz.de > Stadt & Bürgerservice > Verwaltung > Stadtentwicklung > Bauleitplanung sowie im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar. Weiterhin sind die Unterlagen in der Stadtverwaltung Schkeuditz, Stabsstelle Stadtentwicklung/ Liegenschaften / Wirtschaft und Tourismus, Amtsgasse 11 in 04435 Schkeuditz (2. OG, Raum 2.01) während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen und wesentliche umweltrelevante Stellungnahmen sind verfügbar:

Unterlagen:

  • Entwässerungskonzept zur 5. Änderung des B-Planes „Tannewald mit Stämmerweg“ in Schkeuditz/Radefeld, Temann + Schöpe, Beratende Ingenieure Part mbB, 28.03.2025
  • Bebauungsplan „Tannewald mit Stämmerweg“ der Stadt Schkeuditz am Standort Radefeld, Geräuschimmissionsprognose, Lücking & Härtel GmbH, 15.04.2025
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, habit.art GmbH, Stand Januar 2025
  • Umweltbezogene Stellungnahmen:
  • A Stellungnahme des Landratsamtes Landkreis Nordsachsen vom 07.03.2024
  • B Stellungnahme der Flughafen Leipzig/Halle GmbH vom 29.02.2024
  • C Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 01.03.2024
  • D Stellungnahme der Kommunalen Wasserwerke Leipzig GmbH vom 01.03.2024

Aussagen zu wesentlichen umweltrelevanten Belangen nach Schutzgütern:

Auswirkungen auf Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt

  • Umweltbericht als Teil B der Begründung vom Mai 2025 einschließlich Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung, Ermittlung und Bewertung der Umweltsituation im Bestand und nach Umsetzung der Planung, Durchführung einer Eingriffsbilanzierung und Beschreibung der Ausgleichs­maßnahmen

Ausführungen zu den Belangen des Artenschutzes im Umweltbericht sowie Festsetzung von Maßnahmen zum Artenschutz (textliche Festsetzungen 1.7.5 bis 1.7.8)

•     Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag vom Januar 2025 mit Erfassungen zu ausgewählten Tierartengruppen (Brutvögel, Zauneidechse, Feldhamster, Amphibien) und Potenzialabschätzung zu Fledermäusen sowie Ableitung von Vermeidungsmaßnahmen

  • Stellungnahme des Landkreises Nordsachsen vom 07.03.2024 – Bauordnungs- und Planungsamt (frühzeitige Beteiligung zum Vorentwurf der Änderung des Bebauungsplans)

Hinweis zur Einhaltung des Waldschutzabstandes

  • Stellungnahme des Landkreises Nordsachsen vom 07.03.2024 –Ordnungsamt, SG Untere Forstbehörde (frühzeitige Beteiligung zum Vorentwurf der Änderung des Bebauungsplans)

Hinweise zu dem direkt an das Plangebiet angrenzenden Wald und zu den Möglichkeiten des Umgangs damit und Hinweise zu den geplanten Maßnahmeflächen

  • Stellungnahme des Landkreises Nordsachsen vom 07.03.2024 – Umweltamt, SG Abfall/Bodenschutz (frühzeitige Beteiligung zum Vorentwurf der Änderung des Bebauungsplans)

Hinweise zur Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung

  • Stellungnahme des Landkreises Nordsachsen vom 07.03.2024 – Umweltamt, SG Naturschutz (frühzeitige Beteiligung zum Vorentwurf der Änderung des Bebauungsplans)

Hinweis, dass der artenschutzrechtliche Fachbeitrag vom Dezember 2018 zu überarbeiten ist

  • Stellungnahme der Flughafen Leipzig/Halle GmbH vom 29.02.2024 (frühzeitige Beteiligung zum Vorentwurf der Änderung des Bebauungsplans)

Hinweis, dass planfestgestellte Ausgleichsmaßnahmen überplant werden

Auswirkungen auf Fläche, Boden und Wasser

  • Umweltbericht als Teil B der Begründung vom Mai 2025 mit Ermittlung und Bewertung des Zustands von Boden, Fläche, Ober­flächenwasser und Grundwasser, Beschreibung der Wechselwirkungen der Schutzgüter und der Auswirkungen bei Durchführung/ Nichtdurchführung der Planung
  • Stellungnahme des Landkreises Nordsachsen vom 07.03.2024 – Umweltamt, SG Abfall/Bodenschutz (frühzeitige Beteiligung zum Vorentwurf der Änderung des Bebauungsplans)

Hinweise zu fehlenden Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen für das Schutzgut Boden

  • Stellungnahme des Landkreises Nordsachsen vom 07.03.2024 – Umweltamt, SG Wasserrecht (frühzeitige Beteiligung zum Vorentwurf der Änderung des Bebauungsplans)

Hinweis, dass die Belange der Schutzgüter Grundwasser und Oberflächengewässer bisher nicht ausreichend betrachtet wurden

Hinweis, auf fehlendes Entwässerungskonzept für Regenwasser

  • Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 01.03.2024 (frühzeitige Beteiligung zum Vorentwurf der Änderung des Bebauungsplans)

Hinweis, dass möglicherweise betonaggressive Grundwässer anzutreffen sind

  • Stellungnahme der Kommunalen Wasserwerke Leipzig GmbH vom 01.03.2024 (frühzeitige Beteiligung zum Vorentwurf der Änderung des Bebauungsplans)

Hinweis, dass kein Bezug auf aktuelle Planungsanforderungen für eine nachhaltige Niederschlagswasserbewirtschaftung genommen wird und dass Betrachtungen zum Starkregenmanagement fehlen

Auswirkungen auf Luft und Klima

  • Umweltbericht als Teil B der Begründung vom Mai 2025 mit Ermittlung und Bewertung der Luftqualität und des Mikroklimas, Beschreibung der Wechselwirkungen der Schutzgüter und der Auswirkungen bei Durchführung/Nichtdurchführung der Planung

Auswirkungen auf Landschaftsbild und Erholung

  • Umweltbericht als Teil B der Begründung vom Mai 2025 mit Ermittlung und Bewertung der Auswirkungen auf das Ortsbild und die Erholungseignung

Auswirkungen auf den Menschen

  • Umweltbericht als Teil B der Begründung vom Mai 2025 mit Ermittlung und Bewertung der Wohn- und Wohnumfeldfunktion und der Erholungseignung
  • Bebauungsplan „Tannewald mit Stämmerweg“ der Stadt Schkeuditz am Standort Radefeld,
    Geräuschimmissionsprognose, Lücking & Härtel GmbH, 15.04.2025
  • Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 01.03.2024 (frühzeitige Beteiligung zum Vorentwurf der Änderung des Bebauungsplans)

Hinweise zum Fluglärm und zur Lage des Plangebietes innerhalb des Nachtschutzgebietes des Flughafens Leipzig/Halle

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Hinweise und Anregungen zum Entwurf schriftlich bei der Stadtverwaltung Schkeuditz eingereicht, per E-Mail an stadtentwicklung@schkeuditz.de gesendet oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Nach § 4a Abs. 6 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

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Kontakt

Stadtverwaltung Schkeuditz

Stabsstelle Stadtentwicklung / Liegenschaften / Wirtschaft und Tourismus

Amtsgasse 11

04435 Schkeuditz

Stadtentwickler Philipp Löffler

Telefon 034204 - 88 1703

Datenschutzerklärung

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Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung_05/2025
  • Begründung mit Umweltbericht_05/2025
  • Anlage 5 EAB Formblatt I - III
  • Entwässerungskonzept_05/2025
  • Artenschutzfachbeitrag_05/2025
  • Schallgutachten_04/2025
  • Umweltrelevante Stellungnahmen

Informationen

Übersicht
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