Bebauungsplan Stadt Markneukirchen Frühzeitige Beteiligung

Qualifizierter Bebauungsplan „Vogtland-Camping am Ebersbach“ der Stadt Markneukirchen nach § 30 BauGB, Stand 06/2025

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 30.06.2025 bis 29.08.2025
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Planzeichnung

Im Jahr 2004 wurde ein Bebauungsplanverfahren für den Bereich um den Gläsernen Bauernhof, gelegen am Ebersbach, eingeleitet. Das Gebiet sollte dabei als Sondergebiet Tourismus ausgewiesen werden. Die im Vorhaben- und Erschließungsplan festgeschriebenen Investitionsverpflichtungen waren vom Verein „Gläserner Bauernhof“ jedoch nicht umsetzbar. Im Jahr 2010 wurde der Vorhaben- und Erschließungsplan in einen Bebauungsplan ohne Erschließungsverpflichtung umgewandelt. 2022 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Gläserner Bauernhof“ gefasst, um bauliche Sicherheit herzustellen. Durch den Aufstellungsbeschluss vom Januar 2025 wurde der Geltungsbereich gegenüber dem Bebauungsplan „Gläserner Bauernhof“ angepasst und die Bezeichnung zu „Vogtland-Camping am Ebersbach“ geändert. Das Plankonzept basiert auf der derzeitigen Nutzung und erweitert diese maßvoll. Der Bebauungsplan wird im zweistufigen Verfahren mit Umweltprüfung durchgeführt. Die Stadt Markneukirchen hatte zum 30.01.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans „Vogtland-Camping am Ebersbach“ beschlossen. Der Beschluss wurde am 07.02.2025 ortsüblich bekannt gemacht. Bis Juni 2025 wurde durch das Büro für Städtebau GmbH der entsprechende Vorentwurf erarbeitet. Dieser liegt nun in der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden vor. Danach wird der Plan in die Prüfungs- und Entwurfsphase übergehen. Der Bebauungsplan wird im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltbericht erstellt. Der Planumgriff beinhaltet folgende Flurstücke der Gemarkungen Siebenbrunn: 552/1, 554, 555, 587, 588, 589, 590/1, 590/2, 591/a, 595, 596/1, 596/2, 598, 599, 601/a, T.v. 607/17 sowie folgende Flurstücke der Gemarkung Markneukirchen: 1263, 1265, 1266, 1267, 1268, 1269, 1270, 1271, 1272, 1273, 1275, 1277, 1278, 1279, 1280, 1281, 1282, 1283, 1284, 1285, 1286, 1287, 1288, 1289, 1301, 1302/1, 1302/2, 1376, 1377, 1378. Planziel ist die baurechtliche Sicherung und maßvolle Erweiterung der sich vor Ort befindenden Freizeit- und Erholungsnutzungen. Der Campingplatz bzw. der Anlagenbetreiber möchte ergänzend zu seinen bestehenden Zeltplatzflächen und Wohnwagenstellplätzen weitere Übernachtungsmöglichkeiten anbieten. Dazu zählen Ferienhäuser und Tinyhäuser. Außerdem sollen die bestehenden Freizeitaktivitäten durch kleine Attraktionen wie Sportflächen in ihrem Angebot ergänzt und erweitert werden. Zudem sollen bestehende Konflikte in Bezug des Arten- und Naturschutzes sowie der Forstwirtschaft strukturiert geregelt werden. Im Verfahren ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB vorgesehen. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Vogtland-Camping am Ebersbach“ (Stand 06/2025) mit dazugehöriger Begründung und Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen wird daher in der Zeit vom 30.06.2025 bis 29.08.2025 sowohl digital als auch in der Stadtverwaltung Markneukirchen in Papierform ausgelegt. In der Stadtverwaltung Markneukirchen wird die Einsicht während der Öffnungszeiten: Mo. 13:00 - 15:00 Uhr Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mi. 13:00 - 15:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Fr. 09:00 - 12:00 Uhr im Amt für Bauverwaltung im Zimmer 1.02 offengelegt. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen in Form von Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Markneukirchen, Am Rathaus 2, 08258 Markneukirchen abgegeben werden. Stellungnahmen können auch per E-Mail an beteiligung@staedtebau-chemnitz.de eingereicht werden. Digital werden die Dokumente über das Zentrale Landesportal Bauleitplanung Sachsen unter buergerbeteiligung.sachsen.de und der Website der Gemeinde, erreichbar unter https://markneukirchen.de/buerger-stadt/ verwaltung-politik/bauleitplanung zugänglich gemacht. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben, wenn die Kommunen den Inhalt nicht kannten, nicht hätten kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Markneukirchen, den 20.06.2025

Kontakt

Herr Max Scharschmidt
Telefon: 03713764171
E-Mail: m.schaarschmidt@staedtebau-chemnitz.de

Gegenstände

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  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
  • Bestandskarte

Informationen

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