Bekanntmachung der Stadt Nossen
Bebauungsplan „Gewerbegebiet Heynitz-Lehden, 2. Erweiterung“
Änderung des Geltungsbereiches
Billigungsbeschluss Vorentwurf und Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Nossen hat in seiner Sitzung am 12.06.2025 den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Heynitz-Lehden, 2. Erweiterung“ gegenüber dem im Aufstellungsbeschluss beschlossenen Geltungsbereich geändert (Beschluss Nr. 2025-BA-0043-1). Das Plangebiet wurde zur Sicherung einer Erschließungsstraße um das Flurstück Nr. 408/10 sowie eine Teilfläche des Flurstückes 403/11 der Gemarkung Wendischbora mit einer Gesamtfläche von ca. 1.030 m² erweitert.
Der Geltungsbereich beinhaltet das Flurstück Nr. 58/1 der Gemarkung llkendorf, die Flurstücke Nr. 326/3, 329/3, 330/1, 331/3, 332/3, 333/3, 401/2, 408/10 sowie Teilflächen der Flurstücke 402/1, 403/4, 403/11 der Gemarkung Wendischbora und die Flurstücke 57/1, 58/1, 59/3, 62/3, 63, 64, 65/3 und 122/1 der Gemarkung Obereula. Das Plangebiet umfasst damit eine Fläche von ca. 12 ha und ist im untenstehenden Lageplan dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan im Maßstab 1 : 1.000.
In gleicher Sitzung wurde der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Heynitz-Lehden, 2. Erweiterung“ in der Fassung vom 26.05.2025 gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen (Beschluss Nr. 2025-BA-0043-1).
Für diesen im Flächennutzungsplan (FNP) enthaltenen gewerblichen Entwicklungsstandort soll durch Aufstellung eines Bebauungsplanes Baureife erreicht werden, um zeitnah auf lnvestorenanfragen reagieren zu können. Um die planungsrechtlichen Grundvoraussetzungen für Gewerbeansiedlungen zu schaffen, soll der qualifizierte Bebauungsplan aufgestellt werden.
Die kompletten Planunterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes werden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit
vom 09.07.2025 bis einschließlich 15.08.2025
im Internet unter https://www.nossen.de/bekanntmachungen.html sowie im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die kompletten Planunterlagen im gleichen Zeitraum in der Stadtverwaltung Nossen, Markt 31 in 01683 Nossen, Bauamt, im Vorraum zu Zimmer 8 während der üblichen Dienststunden aus:
Montag 09:00 Uhr - 15:30 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr - 17:30 Uhr
Mittwoch 09:00 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr - 15:30 Uhr
Freitag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Eine Terminvereinbarung außerhalb der Sprechzeiten kann vereinbart werden. Die Öffentlichkeit kann sich während der Veröffentlichungsfrist über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informieren. Während der oben genannten Veröffentlichungsfrist besteht die Möglichkeit der Erörterung der Planung. Anregungen und Hinweise können schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Nossen vorgebracht werden. Die Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers / der Verfasserin enthalten. Die Abgabe der Stellungnahme sollte vorzugsweise per E-Mail erfolgen (bauamt@nossen.de).
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Planverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 6 BauGB Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
- Umweltbericht mit integrierter Grünordnung und Artenschutzprüfung
Nossen, 13.06.2025
Christian Bartusch
Bürgermeister
Stadtverwaltung Nossen
Bauamt
Herr Wetzig
Markt 31
01683 Nossen
Tel.: 035242 434-0