Bebauungsplan Stadt Schkeuditz Öffentliche Auslegung

1. Änderung des Bebauungsplanes "Erweiterung Leibniz Grundschule" der Stadt Schkeuditz

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 01.07.2025 bis 31.07.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 26.06.2025 den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Erweiterung Leibniz – Grundschule“ einschließlich Begründung in der vorliegenden Fassung gebilligt und die Veröffentlichung § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB jeweils i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes befindet sich in der Kernstadt Schkeuditz und umfasst die Flurstücke 41 und 42 Flur 18 jeweils vollständig sowie das Flurstück 144/117 (teilw.) der Gemarkung Schkeuditz.

Das Gebiet wird westlich durch die Ringstraße, nördlich durch gemischte Bauflächen, östlich durch die Lessingstraße und südlich durch die Leibniz-Grundschule begrenzt

Die Planaufstellung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB i.V. mit § 13 BauGB durchgeführt. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes 1. Änderung des Bebauungsplanes „Erweiterung Leibniz-Grundschule“ wird in der Zeit vom

01.07.2025 bis 30.07.2025

im Internet unter www.schkeuditz.de > Stadt & Bürgerservice > Verwaltung > Stadtentwicklung > Bauleitplanung sowie im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.

Die Unterlagen sind darüber hinaus im Veröffentlichungszeitraum in der Stadt Schkeuditz, Stabsstelle Stadtentwicklung / Liegenschaften / Wirtschaft / Tourismus, Amtsgasse 11 (2. OG) in 04435 Schkeuditz während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht einzusehen.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Hinweise und Anregungen zum Entwurf schriftlich bei der Stadtverwaltung Schkeuditz eingereicht, per E-Mail an stadtentwicklung@schkeuditz.de gesendet oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Nach § 4 a Abs. 5 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Hinweise zum Datenschutz:

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Kontakt

Stadtverwaltung Schkeuditz

Stabsstelle Stadtentwicklung / Liegenschaften / Wirtschaft und Tourismus

Amtsgasse 11

04435 Schkeuditz

Stadtentwicklerin Sandra Schmeink

Telefon 034204 - 88 1704

Informationen

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