Öffentliche Bekanntmachung
Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.07.2023 den Aufstellungsbeschluss mit Beschluss Nr. 34/23 zum Bebauungsplan „Wohngebiet Gartenweg“ in Hartmannsdorf im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a (BauGB) gefasst. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens entsprechend § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 (BauGB). Im vereinfachten Verfahren wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 (BauGB), von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 (BauGB), dem Umweltbericht nach § 2a (BauGB), von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 (BauGB), welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 (BauGB) abgesehen.
In Hartmannsdorf soll auf dem Flurstück 609/1 und auf einem Teil des Flurstücks 642/3, zwischen Carl-Kirchhof-Straße und Turnstraße eine Wohnbebauung mit 5-9 Mehrfamilienhäusern entstehen.
Der ca. 1,13 ha große räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst das Flurstück 609/1 und einen Teil des Flurstücks 642/3. Die Flurstücke gehören der Gemarkung Hartmannsdorf an.
Die Öffentlichkeit wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich
frühzeitig im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB unterrichtet und kann sich zur Planung äußern.
Die Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung liegen
vom 02.10.2023 bis einschließlich 02.11.2023
im Rathaus (Untere Hauptstraße 111, 09232 Hartmannsdorf), Zimmer 6 während der allgemeinen Öffnungszeiten für jedermann zur Einsicht öffentlich aus.
Montag 9 Uhr – 12 Uhr
Dienstag 9 Uhr – 12 Uhr, 13 Uhr – 16 Uhr
Donnerstag 9 Uhr – 12 Uhr, 13 Uhr – 18 Uhr
Freitag 9 Uhr – 11 Uhr
Gleichzeitig kann es auf der Homepage der Gemeinde Hartmannsdorf unter https://www.gemeinde-hartmannsdorf.de/ eingesehen werden.
Die Aufstellungsbeschlüsse werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Hartmannsdorf, den 11.09.2023 gez. Bürgermeister (Siegel)
Anlage: Lageplan
Frau Weber, Bauamt Gemeinde Hartmannsdorf